Beiträge von peijn

    Danke Flo, für deine nette Kommentar.


    Durch das Forum, bin ich doch ein wenig kritischer geworden bei mein Bimmer.
    Geändert habe ich jetzt die häßliche Orange Blinkernirnen hinten in die in Chrom-Look, außerdem gabe ich jetzt eine kleine 5cm schwarze Antenne hinten dran. Fotos kommen noch, und <Flo du hast ja noch welche von meiner ;)


    weitere geplante Änderungen:
    ALU Tachoringe (kein Alu-Look),
    original Chrom Auspuffblenden
    Bremssattel schwarz lackieren


    Armlehne sind zurzeit in der Bucht unbezahlbar, also las ich das vorerst, das macht wirklich kein Spaß.

    Hast du dein Problem ATI schon vorgelegt?
    Wenn alles so ist wie vorher, dann gibt es so wie es aussieht ein Kompatibilitätsproblem zwisschen den ATI und den Realtek.
    Nützen beiden die gleiche Irq's? oder nimmt der ATI die vom Realtek weg und hat den Realtek jetzt ein IRQ der er nicht nützen kann?


    Sonnst zurück zum Händler und ATI umtauschen eventuell für ein Anderes wenn gar nix geht.


    (ein glückliche Mac-User :whistling: )

    Hier das klassische Problem wenn man nicht alles aus einer Hand machen lässt.
    Wichtig wäre zu wissen was in der AGB's der Lieferanten steht und was ihr abmacht beim Kauf eines solchen Teils.


    Der Werkstatt (egal ob freier oder BMW-Werkstatt) hat eine reine Dienstleistung erbracht und auch erfühlt, denen ist nichts vorzuweisen. Die stellen für ihre Arbeit zurecht eine Rechnung und wenn nochmal, dann auch die 2. Rechnung.


    Der Lieferant verkauft ein nicht funktionierendes Teil, das hat nix mit dem Einbau zu tun, ersatzpflichtig ist also (nur?) das verkaufte nicht funktionierende (defekte) Teil.


    Was wäre wenn ihr die Teile selbst eingebaut hättet, würdet ihr dann auch vom Lieferant eine Vergütung der Arbeitszeit erwarten und wenn ja wieviel pro Stunde und wieviel Stunden?
    Bekanntlich rechnet jeder Werkstatt ein wenig anders.



    Wie oben schon geschrieben, das durchlesen der AGB's kann da Abhilfe schaffen.
    Und nächstes mal beim Kauf schriftlich bestätigen lassen das beim Fehler im Produkt, das Ein- und Ausbauen neben den Austausch auch vergütet wird.