dann ist das keine Lösung
Beiträge von peijn
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wenn es die 7 ist, dann sind hier ein paar angebote klick klack passt das denn überhaupt im Brillenfach?
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ja hab ich gelesen, stecker ab und fahren, sehen obs weg is. Ich hab aber auch gelesen dass das nich gut is für den Motor..
Ich sag mal so, soviel Menschen können sich nicht irren, aber wenn du das so siehst dann testet du dein LMM nicht.Es sind keine Fehler im speicher drin, die sagen dass der LMM defekt ist. Hier und da soll wohl mal ein Fehler der lambdassonde drin sein meinte der Kumpel. Jetzt ist die Frage, was von beidem ist es?
Der LMM kommt nicht im Fehlerspeicher vor und da du den LMM nicht testen will dann tausch doch der lamdasonde, wenn der Fehler dann noch immer da ist kannst du auch noch den LMM kaufen -
jungs hör doch auf mit dem gelaber
ein 335d schafft von 0-100kmh in 6 Sek, ein M3 schafft das in 4,9 sek, also rein von der Daten her kann das also nicht stimmen
genausi wie bei den 330D (6,1 oder sogar nur 6,7 sek) und ein 335i (5,9 sek)es geht hier doch um den 328i aus dem letzten Jahrhundert und nix anderes.
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anstatt unnötig zu posten kannst du den LMM mal testen, threads wie das geht gibt es hier genügend, einfach mal lesen.
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Schau doch mal in den ersten Beitrag
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das sagt auch keiner, wie du fährst musst du selber wissen, mir ist das egal.
hier ein Auszug vom KBA
ZitatMaßnahmen während der Probezeit
Gefahrenabwehrende Maßnahmen verstärken zusätzlich die spezialpräventive Wirkung, die von der zweijährigen Probezeit ausgeht.
Unter dem Aspekt der Unfallverhütung wird bei Fahranfängern auf Probe neben dem Punktsystem eine weitere Gewichtung der Verkehrsauffälligkeit vorgenommen:
bei schwerwiegenden A-Delikten, zum Beispiel:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Fahren unter Drogeneinfluss
Missachten der Vorfahrtsregelnbei weniger schwerwiegenden B-Delikten, zum Beispiel:
technische Fahrzeugmängel
telefonieren mit dem Mobiltelefon ohne FreisprecheinrichtungDas Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) benachrichtigt unabhängig vom Punktestand die Fahrerlaubnisbehörde beim ersten A- oder nach dem zweiten B-Delikt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.
Seit dem 1. Januar 1999 geltenden drei Sanktionsstufen:
Sanktionsstufe Verkehrszuwiderhandlung Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde1. Stufe
Ein A-Delikt
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet
oderund
zwei B-Deliktedie Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
2. Stufe
Ein weiteres A-Delikt
Verwarnung
oderund
zwei weitere B-Deliktedie Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.
3. Stufe
Ein weiteres A-Delikt
Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
oderzwei weitere B-Delikte
Bei Fahranfängern erfolgt die Tilgung einer Ordnungswidrigkeit aus dem Verkehrszentralregister nicht vor Ablauf der Probezeit.
Also wenn deine Probezeit verlängert wurde dann bist jetzt in Stufe 2.
mit dein Geschwindigkeitsverstoß hast du jetzt ein A-Delikt begangen, damit stehst du kurz bevor ein Exodus deines Fahrerlaubnisses.wie ich schon oben geschrieben habe, mir macht es nix wenn du kein Führerschein mehr hast.
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Daniel,
fast rischtisch
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da kann er nicht posten weil es erst sein 1. Beitrag ist
es gibt aber ein Button rechts unten
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Die Mittelarmlehne gibt es auch in Kunstleder.