Ein falsch auslösender Airbag kann tödlich sein. Ein nicht-auslösender im Ernstfall ebenfalls.
Lieber ein paar Euro investieren und die Profis ranlassen.
ZitatAlles anzeigenNichtbeachten von Warn- und Reparaturhinweisen kann Fehlauslösungen verursachen und zu Verletzungen
führen!
Das gilt im Besonderen für Bauteile mit Gasgeneratoren:
- Airbag-Module (Fahrer-/Beifahrerairbag, Seitenairbags)
- Schloss-/Gurtstrammer
- Kopfairbag (ITS)
- Sicherheitsbatterieklemme
Die Gasgeneratoren sind pyrotechnische Gegenstände der Gefahrenklasse T 1. Die Handhabung, der Transport
und die Lagerung von nicht gezündeten Gasgeneratoren unterliegen dem "Gesetz über explosionsgefährliche
Stoffe" (Sprengstoffgesetz vom 13. 09. 1976).
Der erstmalige Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mind. 2
Wochen vorher angezeigt werden.
Dabei ist die, der zuständigen Behörde gegenüber, verantwortliche Person z. B. Betriebsinhaber, Prokurist, ggf.
Werkstattmeister dem Amt schriftlich zu benennen. Ein Befähigungsschein, d. h. eine besondere Schulung, ist für
den Verantwortlichen nicht erforderlich.
ZitatAlles anzeigenPrüf- und Montagearbeiten dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal im BMW Kundendienst
durchgeführt werden.
- Arbeiten an Bauteilen des Airbagsystems müssen grundsätzlich bei abgeklemmter Batterie, abgedecktem
Minuspol bzw. abgedeckter Klemme und getrennter Steckverbindung der zum Gasgenerator führenden Leitung
durchgeführt werden. Erfolgt nur ein Abklemmen der Batterie, muss die vorgeschriebene Wartezeit unbedingt
eingehalten werden:
- 30 Minuten für Fahrzeuge bis 9/93
- 1 Minute für Fahrzeuge ab 9/93
ZitatVerletzungsgefahr!
Das Airbag-Modul darf nur mit nach oben gerichtetem Polster (Luftsack) abgelegt werden.
Sonst wird bei evtl. Zündung des Generators, der Generator nach oben geschleudert.