Immer diese vielen Synonyme für Rechtsanwalt Da fühlt man sich gleich viel wohler
Ich wüsste auf Anhieb auch nicht, warum bei einem Privatkauf (Beide Parteien Privatleute) ein Jahr Gewärhleistung verpflichtend wäre. Nach EU Recht, wird dies beim Privatverkauf ausgeschlossen (siehe Ebay).
Dazu benötigt man auch nicht das beiderseitige Einverständnis, einseitig reicht! (Welcher Käufer würde dem Garantieausschluss schon zustimmen?).
Gekauft wie gesehen reicht nicht! Da muss man schon mehr ins Detail gehen.
Was man dem Verkäufer allerdings bei so groben Mängeln anhängen kann (erst recht, wenn er vom Fach ist), dass er arglistig getäuscht hat! Dann allerdings nur, wenn er diese Mängel wirklich wissentlich verschwiegen hat. (Das gilt dann auch bei Privatkäufen). § 123 BGB