Von BMW enttäuscht und Panik!

  • Immer diese vielen Synonyme für Rechtsanwalt :D Da fühlt man sich gleich viel wohler :)


    Ich wüsste auf Anhieb auch nicht, warum bei einem Privatkauf (Beide Parteien Privatleute) ein Jahr Gewärhleistung verpflichtend wäre. Nach EU Recht, wird dies beim Privatverkauf ausgeschlossen (siehe Ebay).


    Dazu benötigt man auch nicht das beiderseitige Einverständnis, einseitig reicht! (Welcher Käufer würde dem Garantieausschluss schon zustimmen?).


    Gekauft wie gesehen reicht nicht! Da muss man schon mehr ins Detail gehen.


    Was man dem Verkäufer allerdings bei so groben Mängeln anhängen kann (erst recht, wenn er vom Fach ist), dass er arglistig getäuscht hat! Dann allerdings nur, wenn er diese Mängel wirklich wissentlich verschwiegen hat. (Das gilt dann auch bei Privatkäufen). § 123 BGB

  • Fakt ist: Bei Privat-Kauf muss der Verkäufer ein Jahr Gewährleistung geben, es sei denn er schließt es explizit aus.


    "Gekauft wie gesehen" hat überhaupt keine juristische Bedeutung, wenn Mängel verschwiegen wurden steht der Verkäufer dennoch in der Schuld, wie du schon gesagt hast.


    Und immer dran denken, Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe.

  • Ja, das stimmt schon... Auch wenn man Unternehmer ist, ist man gekniffen: http://www.internetratgeber-re…wagenkauf/gebraucht_1.htm


    Allerdings erwarten die Gerichte von einem Privatmann nicht, dass er Mängel fachkundig erkennt. Mit einem Autohändler haben die dann eher keine Gnade.


    Es stellt sich also letztlich die Frage, was steht auf dem Papier, und wie wird`s später vor Gericht gesehen.

  • Dazu benötigt man auch nicht das beiderseitige Einverständnis, einseitig reicht! (Welcher Käufer würde dem Garantieausschluss schon zustimmen?).


    Nicht richtig so. Ein wirksamer Kaufvertrag bedarf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist als Bestandteil des Angebots durch den Verkäufer zu werten, was bedeutet, dass der Käufer mit seiner auf das Angebot abgestimmten Willenserklärung seine Zustimmung gibt.

    Rayk, das nächste mal einfach NICHT beim Händler kaufen, der nur dein bestes will, sondern Privat, schließlich hast du dann (ebenfalls) ein Jahr Gewährleistung!


    Ich möchte zu bedenken geben, dass vermutlich beinahe jeder Privatverkäufer einen Kaufvertragsvordruck bei Mobile.de, ADAC, etc. ausdruckt. Und da ist die Gewährleistung immer ausgeschlossen.

    Und immer dran denken, Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Schuhe.


    Weil ich mich so gerne selber zitiere, hier nochmal die Unterscheidung:

  • Schon klar. Was aber, wenn die "Privatperson" selbst ein Unternehmer ist ? Nehmen wir an, ein Handelsvertreter kauft privat einen PKW bei einem Autohändler. Ist er dann ein Verbraucher, oder ein Unternehmer im Sinne des BGB ? Was ist, wenn er privat kauft, das Fahrzeug aber ins Betriebsvermögen überträgt und abschreibt ?


    Questionsquestions....

  • Unternehmer, der privat kauft, ist "Verbraucher". Jedoch gibt's da Sonderfälle, z.B. der Autohändler. Damit der nicht die Gewährleistung umgeht, muss er das FHZ eine gewisse Zeit besessen/genutzt haben.
    Der Handelsvertreter ist "Verbraucher".
    Das FHZ im Betriebsvermögen ist "Unternehmer".


    Das verwirrende sind eben noch die steuerrechtlichen Reglungen. Da muss man von Anfang an entscheiden, ob BV oder PV.


  • Nicht richtig so. Ein wirksamer Kaufvertrag bedarf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist als Bestandteil des Angebots durch den Verkäufer zu werten, was bedeutet, dass der Käufer mit seiner auf das Angebot abgestimmten Willenserklärung seine Zustimmung gibt.


    Rosinenscheißer :P


    Ist schon klar, dass der Käufer dem Kaufvertrag zustimmen muss - er muss jedoch nicht explizit dem Gewährleistungsausschluss zustimmen!


    Was ich damit sagen wollte war, dass keiner hinterher sagen kann: Ey, ich war aber nicht damit einverstanden, dass wir die gewährleistung bei der 20 Jahre alten Kaffeemaschine weglassen... die is im arsch!


    Wenn man nämlich schreibt, dass beide zustimmen müssen, kann mal das als Laie leicht falsch verstehen...

  • Mal ne andere Frage:


    Auto von 2003 und knapp 40.000 km ? Sind gerade mal 5000 pro jahr. Wenns ein vorführwagen bei bmw war, okay... aber sonst?
    Kommt mir extrem wenig vor und dann diese Mängel...


    Leider kann man so einen Verdacht nur schwer beweisen. Sonst wärst du ganz schnell aus dem Vertrag wieder raus :thumbup: