1. Nein musst du nicht! Maßgeblich sind die Reparaturkosten
welche durch eine Fachwerkstatt festgestellt worden sind.
Wenn diese nicht Marktüblich sind (Regionale Unterschiede
natürlich eingerechnet ) dann wird ein Marktüblicher und
für eine Arbeit dieses ausmaßes angebrachter Preis angesetzt.
Fakt ist, das dir ein Schaden entstanden ist und dieser ist
von einer Fachwerkstatt so zu beseitigen, das der Wagen vom
Zustand her, seinem Ausgangswert entspricht. Wenn es in einer
Fachwerkstatt halt eben die Summe X kostet, dann kann man dich
nicht zum Besuch einer freien Werkstatt zwingen, oder die differenz
zwischen Freier- u. Fachwerkstatt zu deinen Lasten abziehen denn
dadurch wärest du ja schlechter gestellt als vorher!
Also ist der Preis der Fachwerkstatt, falls du da warst, maßgeblich.
(Ansonsten direkt in eine Fachwerkstatt und einen zweiten, teureren,
Kostenvoranschlag nachreichen )
2. Normalerweise lässt man sich einen Verbindlichen
Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt machen und
reicht diesen bei der Versicherung ein. Wenn es
Streitigkeiten gibt, dann wird normalerweise erst dann
ein zweiter, unabhängiger, Gutachter eingeschaltet.
3. Wie bereits gesagt, du darfst durch einen nicht selbst verschuldeten
Unfall, keinerlei Nachteile erfahren. Wenn du nun, aufgrund der
Lahmarschigkeit der Versicherung 3 Wochen ohne Auto da stehst, dann
ist dies ein Nachteil! Die Versicherung hat den Leihwagen ab dem Zeitpunkt
des Unfalles, bis zur Vollständigen Reparatur zu tragen! Vorraussetzung ist
natürlich, das dein Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann
und das der Unfallgegener wirklich zu 100% schuld ist!!!
Ansonsten, wie ja von dir gesagt....... abwarten und Tee trinken