Auffahrunfall: Eine Frage an die Versicherungsexperten

  • 1. Nein musst du nicht! Maßgeblich sind die Reparaturkosten
    welche durch eine Fachwerkstatt festgestellt worden sind.
    Wenn diese nicht Marktüblich sind (Regionale Unterschiede
    natürlich eingerechnet :!: ) dann wird ein Marktüblicher und
    für eine Arbeit dieses ausmaßes angebrachter Preis angesetzt.
    Fakt ist, das dir ein Schaden entstanden ist und dieser ist
    von einer Fachwerkstatt so zu beseitigen, das der Wagen vom
    Zustand her, seinem Ausgangswert entspricht. Wenn es in einer
    Fachwerkstatt halt eben die Summe X kostet, dann kann man dich
    nicht zum Besuch einer freien Werkstatt zwingen, oder die differenz
    zwischen Freier- u. Fachwerkstatt zu deinen Lasten abziehen denn
    dadurch wärest du ja schlechter gestellt als vorher!
    Also ist der Preis der Fachwerkstatt, falls du da warst, maßgeblich.
    (Ansonsten direkt in eine Fachwerkstatt und einen zweiten, teureren,
    Kostenvoranschlag nachreichen :D )


    2. Normalerweise lässt man sich einen Verbindlichen
    Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt machen und
    reicht diesen bei der Versicherung ein. Wenn es
    Streitigkeiten gibt, dann wird normalerweise erst dann
    ein zweiter, unabhängiger, Gutachter eingeschaltet.


    3. Wie bereits gesagt, du darfst durch einen nicht selbst verschuldeten
    Unfall, keinerlei Nachteile erfahren. Wenn du nun, aufgrund der
    Lahmarschigkeit der Versicherung 3 Wochen ohne Auto da stehst, dann
    ist dies ein Nachteil! Die Versicherung hat den Leihwagen ab dem Zeitpunkt
    des Unfalles, bis zur Vollständigen Reparatur zu tragen! Vorraussetzung ist
    natürlich, das dein Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann
    und das der Unfallgegener wirklich zu 100% schuld ist!!!


    Ansonsten, wie ja von dir gesagt....... abwarten und Tee trinken :)

  • [quote='lefpik','index.php?page=Thread&postID=137121#post137121']Also, vielen Dank nochmal an alle, die mir super Tipps gegeben haben. :thumbsup:
    Also ich denke, die Schuldfrage ist sehr eindeutig und da kann er, egal mit welchen Behauptungen,
    nichts mehr dran ändern.


    Noch drei konkrete Sachen:


    1.) Wenn der zweite Gutachter eine geringere Schadenssumme ermittelt, muss ich diese
    akzeptieren, wenn ich mich nicht auf einen Gerichtsstreit einlassen möchte?
    Oder trifft man sich in der Mitte?



    Auf keinen Fall akzeptieren, wie BlutgruppeM schon sagt, evtl. KV von BMW/Mini einholen ..... Es sei denn, du planst den Schaden in Eigenregie machen zu lassen, dann kannst du versuchen, mit dem Gegner zu dealen und sich irgendwo in der Mitte der beiden Gutachten treffen.



    2.) Seid Ihr auch der Meinung, dass ich die Kosten für mein Gutachten selber tragen muss weil
    ich das mit der gegnerischen Versicherung nicht vorher abgesprochen hab?


    Könnte leider passieren, normalerweise holt man erst einen eigenen Gutachter, wenn man mit dem Vorschlag / Gutachten der Versicherung nicht zufrieden ist oder das so abwegig nach unten gerechnet wurde. Ein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung kommt hat immer den Auftrag: Kosten so gering wie möglich halten (innerhalb der Legalität)



    3.) Nochmal die Sache mit dem Nutzungsausfall. Wir haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen.
    Einige sagen Nutzungsausfall gibts für den gesamten Zeitraum, andere sagen nur für den Zeitraum der
    angenommenen Reparatur (2 Tage) und dritte wiederum für den Zeitraum, seit dem die Versicherung Bescheid
    weiß aber nicht in die Pötte kommt.


    Nun, für den gesamten Zeitraum kriegst du gar nichts, da - wie zugegeben - das Auto ja weiter fahrbar und von euch genutzt wird. Eine Nutzungspauschale kannst du dann nur in Anspruch nehmen, wenn das Auto konkret euch nicht zur Verfügung steht wegen Werkstattaufenthalt. Und selbst, wenn die Versicherung nicht in die Pötte kommt (ist deren aller Geschäftsprinzip) , du bzw. deine Frau sind ja mobil mit dem beschädigten PKW, also auch da keine Mehrvergütung wegen gezielter Verschleppung.
    Anders wäre es, wenn ihr einen Urlaub geplant hattet mit dem Auto, der dann aufgrund der Beschädigung oder eingeschränkter Verkehrssicherheit nicht durchführbar war.....
    aber ----
    ihr hab ja noch ein zweites Auto in der Familie, da würden die dann immer drauf verweisen, dass ihr das hättet benutzen können....


    Es wird wohl bei 2-3 Tagen Nutzungspauschale bleiben (oder Leihwagen), aber die Pauschalen sind sowieso so gering und dann wohl auch bei Leihwagen immer eine Klasse kleiner als dein Auto, da kommt nicht viel bei raus, sozusagen Peanuts.


    Gruss :auto: