Du brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist. Die gesamten Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, wie Anwalt und Gutachter.
Wegen Anwalt kann ich dir näheres per PN schicken heute Abend.
Du brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist. Die gesamten Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen, wie Anwalt und Gutachter.
Wegen Anwalt kann ich dir näheres per PN schicken heute Abend.
Ich bin der Versicherungsnehmer (Zweitwagen).
Meine Frau ist aber Halterin des Fahrzeugs.
ZitatDu brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist.
Ja theoretisch schon, aber der Unfallgegner ist ein ziemlicher Idiot.
Der hat zwar die Schuld vor Ort zugegeben, aber seitdem er die Schadenssumme weiß versucht er mit allen Mitteln
die Sache umzudrehen. Er wollte ein paar Euro aus eigener Tasche zahlen, zumal es nicht sein Auto war.
Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.
@ neco
Danke, wäre klasse.
hast ne PN
Danke!
Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.
Dann erst recht: ANWALT!
Alles anzeigenIch bin der Versicherungsnehmer (Zweitwagen).
Meine Frau ist aber Halterin des Fahrzeugs.
Ja theoretisch schon, aber der Unfallgegner ist ein ziemlicher Idiot.
Der hat zwar die Schuld vor Ort zugegeben, aber seitdem er die Schadenssumme weiß versucht er mit allen Mitteln
die Sache umzudrehen. Er wollte ein paar Euro aus eigener Tasche zahlen, zumal es nicht sein Auto war.
Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.
@ neco
Danke, wäre klasse.
Tja, Leute, eine Rechtschutzversicherung zumindest für Verkehrssachen, z.B. ADAC Verkehrs-Rechtsschutz, zahlt sich irgendwann immer aus...... (beinhaltet übrigens auch Probleme beim KFZ-Kauf, Vertragsrecht, Garantieansprüche an Händler etc.also nicht nur Unfalldinge)....
Da der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht (versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine Rechtschutzversicherung da greifen. Genaues kann man aber nur sagen, wenn man deinen RS-Vertrag analysiert. Ich würde den Fall jetzt einfach der RSV melden und um anwaltliche Unterstützung bitten.
Hat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen??? Sollte man eigentlich immer machen, wenn man sich unschuldig fühlt und man sollte sich nicht belabbern lassen vom Unfallgegner auf Polizei zu verzichten. Gerade in so einem Fall, wenn der Unfallgegner / Fahrer nicht der Halter des KFZ ist. Da sind Probleme schon vorprogrammiert.
Sorry, nimm dir den Anwalt so schnell wie möglich, bevor das noch schief geht. Mit deinen Gutachterkosten kann es ein Problem geben.....da ohne Absprache und evtl vorschnell beauftragt...
ZitatDa der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du
auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht
(versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung
geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine
Rechtschutzversicherung da greifen.
Hmm, da müsste ich mal nachfragen.
ZitatHat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen???
Polizei war da, und hat Ihn als Schuldigen mit 35 Euro verwarnt.
Ansonsten gibts keine Zeugen.
Na das ist doch super, wenn er von der Polizei schon kostenpflichtig verwarnt wurde. Das ist schon "fast gewonnen", da kann der jetzt soviel nachträglich beschuldigen wie er will........ das wirkt unglaubwürdig....und kommt er nie mit durch vor Gericht
Und ansonsten, die Schadenhöhe ist eigentlich zu gering, dass die gegnerische Versicherung da einen Rechtsstreit vor Gericht daraus macht....
Kann dir nur passieren, dass der Versicherungs-Gutachter z.B. den Schaden auf 1400,- taxiert, das ist bei "gekauften + abhängigen" Gutachtern durchaus üblich.... oder er schlägt Reparatur mit Gebrauchtteilen vor (da beschädigtes Auto eine alte Kiste ist z.B. dürfte aber beim Mini nicht klappen)
Also, wenn der Verursacher wirklich mit 35€ verwarnt wurde und er diese
35€ auch bezahlt hat, dann kommt dies einem Schuldeingeständnis gleich!!!
Damit hätte er sich dann selber ein Eigentor geschossen.
Das der Versicherungsgutachter mit Sicherheit einen
geringeren Schaden feststellen wird ist ja wohl klar
Meistens legen die Preise von freien Werkstätten zu Grunde,
welche aber niemanden Interessieren!
Wenn er dies wirklich geltend macht, dann einfach
in eine Markenwerkstatt und von dieser nochmals einen
Kostenvoranschlag ertsellen lassen. Daran gibt es nix zu
rütteln, Herstellerpreise sind zu Grunde zu legen und sind verbindlich,
wenn diese Marktüblich sind.
Wenn der Wagen zwischenzeitlich von dir repariert worden wäre,
dann hättest du ein echtes Problem
A: könnte der Gutachter kein Gegengutachten mehr erstellen, womit
deine Forderungen nicht mehr belegbar wären
B: darf der Wagen erst repariert werden, wenn der
Schaden durch die Versicherung anerkannt ist und der Wagen
zur reparatur freigegeben ist.
Falls du ihn eigenmächtig hast reparieren lassen, bleibst du wahrscheinlich
auf dem ganzen Schaden, zumindest aber auf einem Großen Teil sitzen.
Aber mal im Ernst, wen interessiert es schon wie lange die brauchen bis der
Wagen zur reparatur freigegeben ist???
Für den kompletten Zeitraum ist dir ein Leihwagen zur verfügung zu stellen, da der
Schaden zu 100% vom Unfallgegener verursacht wurde.
Will heißen: Für jeden Tag den es die Versicherung rauszögert, müssen diese
auch die Kosten des Leihwagens tragen
P.s.: Wie schon mehrfach erwähnt, ANWALT einschalten
Die Kosten, sowie evtl. anfallende Gerichtskosten werden dem Verursacher
zu lasten gelegt.
Also, vielen Dank nochmal an alle, die mir super Tipps gegeben haben.
Also ich denke, die Schuldfrage ist sehr eindeutig und da kann er, egal mit welchen Behauptungen,
nichts mehr dran ändern.
Noch drei konkrete Sachen:
1.) Wenn der zweite Gutachter eine geringere Schadenssumme ermittelt, muss ich diese
akzeptieren, wenn ich mich nicht auf einen Gerichtsstreit einlassen möchte?
Oder trifft man sich in der Mitte?
2.) Seid Ihr auch der Meinung, dass ich die Kosten für mein Gutachten selber tragen muss weil
ich das mit der gegnerischen Versicherung nicht vorher abgesprochen hab?
3.) Nochmal die Sache mit dem Nutzungsausfall. Wir haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen.
Einige sagen Nutzungsausfall gibts für den gesamten Zeitraum, andere sagen nur für den Zeitraum der
angenommenen Reparatur (2 Tage) und dritte wiederum für den Zeitraum, seit dem die Versicherung Bescheid
weiß aber nicht in die Pötte kommt.
Ansonsten warte ich gelassen ab und harre der DInge!