Auffahrunfall: Eine Frage an die Versicherungsexperten

  • Ich bin der Versicherungsnehmer (Zweitwagen).
    Meine Frau ist aber Halterin des Fahrzeugs.


    Zitat

    Du brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist.

    Ja theoretisch schon, aber der Unfallgegner ist ein ziemlicher Idiot.
    Der hat zwar die Schuld vor Ort zugegeben, aber seitdem er die Schadenssumme weiß versucht er mit allen Mitteln
    die Sache umzudrehen. Er wollte ein paar Euro aus eigener Tasche zahlen, zumal es nicht sein Auto war.
    Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
    Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.


    @ neco
    Danke, wäre klasse.

    Ich hasse Leute die mitten im Satz

    Einmal editiert, zuletzt von lefpik ()

  • Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
    Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.

    Dann erst recht: ANWALT!

    Smeagol mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung, der sich nur über sein Auto definiert *) - ehrenhalber
    *) Smeagol hatte nen Führerschein???

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Leckere hausgemachte Konfitüren mit 10% Rabatt für Forumsmitglieder **) : Das Marmeladen-Haus
    **) Einfach bei der Bestellung "E46-Forum XXX" in's Kommentarfeld (XXX=Forumsname)



  • Tja, Leute, eine Rechtschutzversicherung zumindest für Verkehrssachen, z.B. ADAC Verkehrs-Rechtsschutz, zahlt sich irgendwann immer aus...... (beinhaltet übrigens auch Probleme beim KFZ-Kauf, Vertragsrecht, Garantieansprüche an Händler etc.also nicht nur Unfalldinge)....


    Da der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht (versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine Rechtschutzversicherung da greifen. Genaues kann man aber nur sagen, wenn man deinen RS-Vertrag analysiert. Ich würde den Fall jetzt einfach der RSV melden und um anwaltliche Unterstützung bitten.


    Hat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen??? Sollte man eigentlich immer machen, wenn man sich unschuldig fühlt und man sollte sich nicht belabbern lassen vom Unfallgegner auf Polizei zu verzichten. Gerade in so einem Fall, wenn der Unfallgegner / Fahrer nicht der Halter des KFZ ist. Da sind Probleme schon vorprogrammiert.


    Sorry, nimm dir den Anwalt so schnell wie möglich, bevor das noch schief geht. Mit deinen Gutachterkosten kann es ein Problem geben.....da ohne Absprache und evtl vorschnell beauftragt...

  • Zitat

    Da der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du
    auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht
    (versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung
    geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine
    Rechtschutzversicherung da greifen.

    Hmm, da müsste ich mal nachfragen.



    Zitat

    Hat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen???

    Polizei war da, und hat Ihn als Schuldigen mit 35 Euro verwarnt.
    Ansonsten gibts keine Zeugen.

  • Na das ist doch super, wenn er von der Polizei schon kostenpflichtig verwarnt wurde. Das ist schon "fast gewonnen", da kann der jetzt soviel nachträglich beschuldigen wie er will........ das wirkt unglaubwürdig....und kommt er nie mit durch vor Gericht


    Und ansonsten, die Schadenhöhe ist eigentlich zu gering, dass die gegnerische Versicherung da einen Rechtsstreit vor Gericht daraus macht....
    Kann dir nur passieren, dass der Versicherungs-Gutachter z.B. den Schaden auf 1400,- taxiert, das ist bei "gekauften + abhängigen" Gutachtern durchaus üblich.... oder er schlägt Reparatur mit Gebrauchtteilen vor (da beschädigtes Auto eine alte Kiste ist z.B. dürfte aber beim Mini nicht klappen)

  • Also, wenn der Verursacher wirklich mit 35€ verwarnt wurde und er diese
    35€ auch bezahlt hat, dann kommt dies einem Schuldeingeständnis gleich!!!
    Damit hätte er sich dann selber ein Eigentor geschossen. :totlachen:


    Das der Versicherungsgutachter mit Sicherheit einen
    geringeren Schaden feststellen wird ist ja wohl klar :)
    Meistens legen die Preise von freien Werkstätten zu Grunde,
    welche aber niemanden Interessieren!
    Wenn er dies wirklich geltend macht, dann einfach
    in eine Markenwerkstatt und von dieser nochmals einen
    Kostenvoranschlag ertsellen lassen. Daran gibt es nix zu
    rütteln, Herstellerpreise sind zu Grunde zu legen und sind verbindlich,
    wenn diese Marktüblich sind.


    Wenn der Wagen zwischenzeitlich von dir repariert worden wäre,
    dann hättest du ein echtes Problem :!:
    A: könnte der Gutachter kein Gegengutachten mehr erstellen, womit
    deine Forderungen nicht mehr belegbar wären :(


    B: darf der Wagen erst repariert werden, wenn der
    Schaden durch die Versicherung anerkannt ist und der Wagen
    zur reparatur freigegeben ist.
    Falls du ihn eigenmächtig hast reparieren lassen, bleibst du wahrscheinlich
    auf dem ganzen Schaden, zumindest aber auf einem Großen Teil sitzen.


    Aber mal im Ernst, wen interessiert es schon wie lange die brauchen bis der
    Wagen zur reparatur freigegeben ist???
    Für den kompletten Zeitraum ist dir ein Leihwagen zur verfügung zu stellen, da der
    Schaden zu 100% vom Unfallgegener verursacht wurde.
    Will heißen: Für jeden Tag den es die Versicherung rauszögert, müssen diese
    auch die Kosten des Leihwagens tragen :D


    P.s.: Wie schon mehrfach erwähnt, ANWALT einschalten :!:
    Die Kosten, sowie evtl. anfallende Gerichtskosten werden dem Verursacher
    zu lasten gelegt.

  • Also, vielen Dank nochmal an alle, die mir super Tipps gegeben haben. :thumbsup:
    Also ich denke, die Schuldfrage ist sehr eindeutig und da kann er, egal mit welchen Behauptungen,
    nichts mehr dran ändern.


    Noch drei konkrete Sachen:


    1.) Wenn der zweite Gutachter eine geringere Schadenssumme ermittelt, muss ich diese
    akzeptieren, wenn ich mich nicht auf einen Gerichtsstreit einlassen möchte?
    Oder trifft man sich in der Mitte?


    2.) Seid Ihr auch der Meinung, dass ich die Kosten für mein Gutachten selber tragen muss weil
    ich das mit der gegnerischen Versicherung nicht vorher abgesprochen hab?


    3.) Nochmal die Sache mit dem Nutzungsausfall. Wir haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen.
    Einige sagen Nutzungsausfall gibts für den gesamten Zeitraum, andere sagen nur für den Zeitraum der
    angenommenen Reparatur (2 Tage) und dritte wiederum für den Zeitraum, seit dem die Versicherung Bescheid
    weiß aber nicht in die Pötte kommt.


    Ansonsten warte ich gelassen ab und harre der DInge! :)