Gibt es DIESE Rückleuchten auch mit integriertem Reflektor?

  • @UGR ich hab einen Verkäufer angeschrieben; werde die Antwort natürlich hier posten.


    Wieso sagst du, man braucht keine Reflektoren, wenn es aber vorgeschrieben ist? Ich weiß, es gibt schlimmere Sachen, aber das mit dem Nachts parken und der Termin beim TÜV (falls sie es merken muss man schnell umrüsten) sind für mich 2 Argumente, nur zugelassene Leuchten einzubauen.


    MfG

  • Also, 3 verschiedene ebay-Verkäufer sagen, dass keine Reflektoren integriert sind. Einer von ihnen schickt aber wenigstens Klebe-Reflektoren mit.


    Ich hab ja gesagt, dass man auf den Bildern keine sehen kann! Aber manche hier sehen wohl Dinge die nicht da sind.


    Schade :(


    MfG

  • Rote Reflektoren oder Katzenaugen sind am Heck des Fahrzeugs Pflicht. Ob in den Rückleuchten oder als Klebestreifen. Mittlerweile scheinen aber fast alle Rückleuchten mit Reflektoren ausgestattet zu sein.


    Ob diese Rückleuchten nun sowas haben, kann wohl nur der Verkäufer beantworten. Wobei selbst diese Ebay Verkäufer wissen oft nicht mal genau was sie da verticken.

  • Ob diese Rückleuchten nun sowas haben, kann wohl nur der Verkäufer beantworten. Wobei selbst diese Ebay Verkäufer wissen oft nicht mal genau was sie da verticken.



    :dito:


    Und ich bin immernoch der meinung, dass man keine braucht. Schadet, aber net dass man Reflektoren am Heck hat, nur es sieht sche*** aus.

  • Zur Rechtslage siehe §53 Abs.4 der STVZO:


    Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.


    Damit ist alles gesagt. Wer die Konzequenzen trägt, kann sich aber natürlich darüber hinwegsetzen.


    Einige schwarz-rote RüLi´s haben definitiv keine integrierten Reflektoren, habe auch schon welche da gehabt und sie deswegen nicht montiert :!:

  • Ich bin ziemlich enttäuscht, weil das Design mir wirklich am besten gefällt. Eine Option wäre vielleicht, wirklich nur ganz schlanke Reflektorstreifen möglichst unauffällig anzubringen, so wie das bei vielen neuen Modellen gemacht wird.



    Ich habe jetzt von glaube ich so gut wie allen ebay-Verkäufern, die diese Leuchten anbieten, die gleiche Aussage bekommen: KEINE Reflektoren (ebay-Namen: tuningschalki, carstyle-online, tuningexperten, andi2180)




    :(



    MfG

  • Bei mir sind Reflektoren schon Serienmäßig in der Schürze integriert.


    Hatte an meinem alten E30 auch dunkle Rückleuchten ohne Reflektor,
    eines Tages kam ich von der Arbeit und hatte einen netten Zettel von
    der Verkehrsüberwachung am Scheibenwischer.