Das grenzt ja schon an fast an Betrug.
Legale LED Kennzeichenbeleuchtung?
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Das ist halt EBAY. Da wirst du nur noch über's Ohr gehauen!
Nehmt die originalen und alles wird gut! -
Na da freue ich mich ja schon auf die dinger. Der hat das jetzt geänder, aber nur zu 50% oben steht immer noch Tüv frei unten nicht mehr.
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Stornieren --> Geld zurück verlangen, sonst negative Bewertung und Benachrichtigung an EBAY!
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Werde ich dann mal direkt machen. Wollte aber unbeding die LED´s fürs Kennzeichen.
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Nunja, eine 100% saubere Lösung für den LED-Wunsch ist wohl nicht in Sicht. Wer unbedingt welche haben will, dem sei gesagt, dass ich jetzt sämtliche deutschen Threads auf den ersten Googleseiten zum Thema überflogen hab und die Reaktionen der Rennleitung getrost folgendermaßen zusammenfassen kann: Es wurde weder bei normalen Kontrollen, noch im eingebauten Zustand bei 'ner TÜV-Vorführung bemerkt, falls doch wurde es übergangen oder gelobt, ein Kerl hat 'ne Mängelkarte bekommen. Zu dem sei aber auch gesagt, dass der wenn ichs noch richtig weiß LEDs mit starkem Blauschimmer hatte, also kein "normales Xenonweiß" wies auch teilweise in Serie vorkommt.
Für mich trotzdem keine Alternative, man bewegt sich sowieso schon in genug Grauzonen.
Ist wohl so'n Ding wie mit den Standlichtringen.
Gruß!
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Warte erstmal ab bis du die Leuchten vorliegen hast und schau
ob ein E-Prüfzeichen drauf ist (ohne Prüfzeichen nicht zulässig).Falls kein E-Prüfzeichen, würde ich dem Händler eine Email schreiben und ihn darauf Hinweisen
das diese Leuchten keine Zulassung nach StVO haben und damit die Artikelbeschreibung
falsch war was man, wenn man bösartig ist, schon als versuchten Betrug auslegen könnte.Desweiteren kommen Artikelbeschreibungen meiner Meinung nach "Beschaffenheitsvereinbarung" gleich
siehe auch aktuelle Rechtsprechung zu Autoverkäufen im Internet (Mobile etc.) bei denen die in der Artikel-
beschreibung genannten Austattungsmerkmale einer "Beschaffenheitsvereinbarung" gleichkommen und somit
verbindlich sind (Siehe hierzu ADAC Motorwelt Heft 10 - 2010).Infolge dessen würde ich mit Verweis auf auf die aktuelle Rechtsprechung (s.o.), eine starke Preisminderung
verlangen.Im "worst Case" kannst du die Dinger ja immernoch zurück schicken da A: 14 Tage Rückgaberecht
und B: Artikelbeschreibung falsch und Artikel aufgrund fehlender Zulassung nicht mehr zur sinngemäßen
Verwendung zu gebrauchen, also nutzlos.P.s: Mach aber vorher noch einen Screenshot von der Ebay -Seite mit der Artikelbeschreibung zur Beweissicherung
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Die sicherste und sauberste Lösung ist immer noch dir original BMW Kennzeichenbeleuchtung vom e90/e87. Die haben ein E-Prüfzeichen, blenden nicht und sehen dabei gut aus. Ich bezweifle dass da mal die Rennleitung probleme macht.
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Ja, die sind zwar nicht für den e46 zugelassen, aber woher sollen die das denn wissen?! Von daher die beste Lösung
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So, ich warte doch besser erst mal ab bis die Teile da sind. Und dann lass ich mal überraschen ob mit oder ohne E-Prüfzeichen.
Wenn die ohne sind dann fordere ich mein Geld oder einen Teil zurück.
Denn ob die jetzt ein E-Prüfzeichen habe oder nicht ist mir eigentlich egal, weil ich fahre eh mit meinen Ringen durch die gegend. Aber dann kann man ja noch ein bisschen was am Preis machen.
Werde gleich nochmal die ADAC Zeitung aus der Papiertonne holen und mal studieren.
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