Legale LED Kennzeichenbeleuchtung?

  • Das ist halt EBAY. Da wirst du nur noch über's Ohr gehauen!
    Nehmt die originalen und alles wird gut! :D

  • Na da freue ich mich ja schon auf die dinger. Der hat das jetzt geänder, aber nur zu 50% :thumbdown: oben steht immer noch Tüv frei unten nicht mehr.

  • Stornieren --> Geld zurück verlangen, sonst negative Bewertung und Benachrichtigung an EBAY!

  • Nunja, eine 100% saubere Lösung für den LED-Wunsch ist wohl nicht in Sicht. Wer unbedingt welche haben will, dem sei gesagt, dass ich jetzt sämtliche deutschen Threads auf den ersten Googleseiten zum Thema überflogen hab und die Reaktionen der Rennleitung getrost folgendermaßen zusammenfassen kann: Es wurde weder bei normalen Kontrollen, noch im eingebauten Zustand bei 'ner TÜV-Vorführung bemerkt, falls doch wurde es übergangen oder gelobt, ein Kerl hat 'ne Mängelkarte bekommen. Zu dem sei aber auch gesagt, dass der wenn ichs noch richtig weiß LEDs mit starkem Blauschimmer hatte, also kein "normales Xenonweiß" wies auch teilweise in Serie vorkommt. :rolleyes:


    Für mich trotzdem keine Alternative, man bewegt sich sowieso schon in genug Grauzonen.


    Ist wohl so'n Ding wie mit den Standlichtringen.


    Gruß!

  • Warte erstmal ab bis du die Leuchten vorliegen hast und schau
    ob ein E-Prüfzeichen drauf ist (ohne Prüfzeichen nicht zulässig).


    Falls kein E-Prüfzeichen, würde ich dem Händler eine Email schreiben und ihn darauf Hinweisen
    das diese Leuchten keine Zulassung nach StVO haben und damit die Artikelbeschreibung
    falsch war was man, wenn man bösartig ist, schon als versuchten Betrug auslegen könnte.


    Desweiteren kommen Artikelbeschreibungen meiner Meinung nach "Beschaffenheitsvereinbarung" gleich
    siehe auch aktuelle Rechtsprechung zu Autoverkäufen im Internet (Mobile etc.) bei denen die in der Artikel-
    beschreibung genannten Austattungsmerkmale einer "Beschaffenheitsvereinbarung" gleichkommen und somit
    verbindlich sind (Siehe hierzu ADAC Motorwelt Heft 10 - 2010).


    Infolge dessen würde ich mit Verweis auf auf die aktuelle Rechtsprechung (s.o.), eine starke Preisminderung
    verlangen.


    Im "worst Case" kannst du die Dinger ja immernoch zurück schicken da A: 14 Tage Rückgaberecht
    und B: Artikelbeschreibung falsch und Artikel aufgrund fehlender Zulassung nicht mehr zur sinngemäßen
    Verwendung zu gebrauchen, also nutzlos.


    P.s: Mach aber vorher noch einen Screenshot von der Ebay -Seite mit der Artikelbeschreibung zur Beweissicherung :whistling:

  • So, ich warte doch besser erst mal ab bis die Teile da sind. Und dann lass ich mal überraschen ob mit oder ohne E-Prüfzeichen.


    Wenn die ohne sind dann fordere ich mein Geld oder einen Teil zurück.


    Denn ob die jetzt ein E-Prüfzeichen habe oder nicht ist mir eigentlich egal, weil ich fahre eh mit meinen Ringen durch die gegend. Aber dann kann man ja noch ein bisschen was am Preis machen.


    Werde gleich nochmal die ADAC Zeitung aus der Papiertonne holen und mal studieren.


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