320d Touring....wäre er ein Lebewesen würde ich ihn umbringen...

  • Erstmal ein nettes Hallo an alle BMWler...
    ich bin seit nunmehr 2 Monaten eine ausgesprochen unglückliche Besitzerin eines 320d Touring von 10/2000 mit Exclusiv-Ausstattung, Laufleistung 152000km.
    Und seit nunmehr 2 Monaten scheine ich das Unglück mit diesem Wagen gepachtet zu haben...zunächst sprang er nur schwer an....also neue Batterie, Glühkerzen gewechselt....alles kein Erfolg...o.k. dann mußte ein neuer Anlasser her....er verschluckte sich und hustete immer noch beim Starten, ging dann aber an. Anschließend verabschiedete sich der rechte elektrische Fensterheber und der Regler für die Heizung. 100km später...Bremskontrollleuchte, hintere Belege waren fällig. Und urplötzlich : Kühlwasserverlust und Nebel aus dem Rohr...na, was könnte das wohl sein? Zylinderkopf...nee, nicht die Dichtung, gleich ein Riss....wirtschaftlicher Totalschaden! Zum Glück habe ich einen guten Bekannten, der mir den Wagen aus Freundschaftsdienst immer wieder gängig macht...jetzt hab ich nen ATM mit 98000 drin und mein Kiumpel meint:naja, der Turbo hat auch schon ganz schön Spiel...
    Alles in allem hat mich mein Auto (so schön wie er auch ist) jetzt bereits über 10000Euros gekostet...was mag noch kommen?
    Hat vielleicht jemand Erfahrung, wie man an den Vorbesitzer rankommt? der hat mir das Auto als absolut in Ordnung, topzustand etc...verkauft. Nachweislich wurde aber am Zylinder schon geschliffen und diverse andere Dinge sind ersichtlich vor dem Kauf schon defekt gewesen. Läßt sich da auch ohne Rechtsschutzversicherung was machen?
    Ich tippe drauf, das der Vorbesitzer die Mängel wußte, den Wagen fahrbereit gemacht hat und ihn dann schnell verkaufte. Und ich bin halt reingefallen. Kaufpreis war übrigens 6500€.
    Morgen kriege ich das Auto wieder....mal sehen was dann kommt... ;(

  • Hört sich übel an, aber ich glaube,
    ohne Rechtschutz wirst Du da nicht viel machen können.
    :meinung:
    Bist Du im ADAC?
    Wenn ja, ruf die mal an, die können Dir bestimmt sagen was zu tun ist.

  • Seit wann kann man ohne Rechtsschutz nichts machen??


    Nimm dir nen Anwalt, kau die Sache mit ihm durch. Solltest du ihn dir nicht leisten können, dann beantrage bei deinem örtlich zuständigem Amtsgericht ein Rechtshilfeberatungsschein. Damit dann zum Anwalt deiner Wahl (sofern es grad kein Star-Anwalt ist, machen die da alle mit). Sollte es überhaupt zu einem Rechsstreit kommen, kann dann immer noch Prozesskostenhilfe beantragt werden.

  • Verstehe ich das richtig? Du hast den Wagen von Privat gekauft?
    Dann wirds wohl schwierig. Steht wohl auch im Kaufvertrag: "Gekauft wie gesehen"!?


    Aber so Sachen wie ne fertige Bremse sollte man schon beim Kauf sehen, gerade wenn du wie du erzählst nen
    Bekannten hast der für dich schraubt.


    Trotzdem viel Glück, auch wenn ich dir denke das du jetzt mit dem Problem(en) alleine klar kommen musst!


    Gruß

  • Au weia, das ist ja n Worstcase-Albtraum!


    Normalerweise ist bei Privatkauf Gewährleistung ausgeschlossen.
    In Deinem Fall (nachgeschliffener Kopf, andere Manipulationen?) scheint evtl. arglistige Täuschung vorzuliegen.


    Ohne Anwalt wird das wahrscheinlich schwierig werden. Wenn Du einen Anwalt zahlen kannst (ohne RSV), dann ist gut.
    PKH kriegst Du nur, wenn Du mittellos bist.


    Alles afaik.


    Viel Glück!


    VG, alinapapa



  • Falsch!


    PKH schließt nicht immer nur stumpf die Zahlungspflicht des Kostenschuldners aus. Oft wird auch gerade bei verdienenden Leute PKH bewilligt MIT Stundung. Du zahlst dann quasi die Gerichtskosten nach und nach ab... Und Kostenschuldner ist man übrigens nur, wenn man das Verfahren verliert, bzw. wie es im Urteil oder Kostenfestsetzungsbeschluss steht.

  • Verstehe ich das richtig? Du hast den Wagen von Privat gekauft?
    Dann wirds wohl schwierig. Steht wohl auch im Kaufvertrag: "Gekauft wie gesehen"!?

    Ja und?


    Gekauft wie gesehen hat überhaupt nichts zu bedeuten, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat liegt die Schuld klar bei ihm.


    Wenn er die Gewährleistung nicht explizit schriftlich ausgeschlossen hat hast sogar die noch.

  • Ich dresche nicht gerne Phrasen, aber hier muss es wohl sein: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
    Wir haben letztens nach 18 Monaten zähem Ringen ein von Privat gekauftes Fahrzeug rückabgewickelt, wegen verschwiegenem Unfallschaden. Grund für den Sieg im Verfahren war, dass der Vorbesitzer eindeutig als Verursacher des Schadens festgestellt wurde und somit eine Arglist bewiesen. Trotzdem hätten wir die Sache ohne Rechtsschutz gelassen. Die anfallenden Kosten bis zum Urteilsspruch muss nämlich der Kläger vorstrecken. Da sind bei uns inkl. Gutachten insgesamt rund 4000€ aufgelaufen. Von der ganzen nervlichen Belastung ganz zu schweigen.
    Bei den oben im Thread angesprochenen Mängeln halte ich es für schwierig, dem Vorbesitzer eine Kenntnis und damit eine Arglist zu beweisen.
    Deshalb mein Fazit: Auto weiter verkaufen und den finanziellen Verlust unter "Lehrgeld" verbuchen oder Auto weiterfahren und nicht länger drüber nachdenken.

  • Sicherlich ist das nicht schön, wenn viele Reparaturen auftauchen. Aber man sollte schon wissen, kauft man sich ein gebrauchtes Auto, dass da eben Verschleißteile fällig sein können. Wer damit nicht zurechtkommt, sollte eben etwas tiefen in die Tasche greifen oder die Bank anhauen.


    Gruß Martin

  • Also vielleicht mal nen kleinen Tipp am Rande !



    Der Wortlaut gekauft wie gesehen hat in der Rechtssprechung keine Bedeutung.


    Wenn der Verkäufer wissentlich Sachen verschwiegen hat und du das nachweisen kannst evtl Gutachten, hast gute Chancen.


    Drück dir die Daumen.