Airbag vom Lenkrad ohne Multifunktion in Lenkrad mit Multifunktion einbauen

  • Lange Rede Kurzer Sinn, Offiziell heisst es FINGER WEG DAVON und fertig. Händler machen lassen.


    Dies ist auch die Meinung der Betreiber des Forums. Wir distanzieren uns hier ausdrücklich davon selber Arbeiten am AIRBAG oder eineder der damit verbundenen Komponenten durchzuführen!!


    Aber ich bitte Euch hier ein bisschen den Umgangston zu waren..


    Wenn jemand ums Verrecken an seinem Airbag rumschrauben muss, dann soll er das. Das muss jeder für sich selbst enscheiden.. Mann muss wissen was man tut, und sonst sollte man es man tunlichst lassen.

  • @Houbi: Danke für den Hinweis auf den Umganston!


    Um dem sachlichen Teil der Fragestellung eine Antwort zu geben:
    Dieses "eine Mal" beschreibt die Situation, in der du durch dein Tun selbst oder anderen schadest. Entweder dadurch, dass du dich mit dem Airbag verletzt, oder dadurch, dass du dich ohne ihn verletzt. Im zweiten Fall wird dir die Schuld schwerer nachzuweisen sein, und darum gehts letztendlich: DIE SCHULDZUWEISUNG, sprich, wer haftet für den Schaden.


    Bsp1:
    Du löst den Airbag versehentlich aus, was auch ganz ohne angeschlossene Kabel möglich ist. Ist dein Körper statisch aufgeladen reicht das bei Kontakt mit dem Stecker völlig für eine Zündung aus. Da spielt es auch keine Rolle ob du vorher die Batterie für 5 oder für 50 weg hattest. Dieser Versuch ist während meines Lehrgangs praktisch durchgeführt worden. Deswegen dürfen Unbefugte das Teil auch nicht mal auspacken. Es geht rein um die Haftung.


    Bsp2:
    Du (oder dein Nachbesitzer oder sonst wer) verunglückst in deinem Auto, bist schwer verletzt, weil der Airbag nicht ausgelöst hat. Lässt sich hier ein nicht Fachgerechter Umgang nachweisen, durch eine unbefugte Person möchte ich diese lieber nicht sein. Dies wäre zb möglich dadurch, dass Bauteile, Kabel, etc. nicht herstellerkonform montiert sind, oder dass ein Lenkrad eingebaut ist, dass nicht der Erstaustattung entspricht, oder ein Airbag, dass mit seiner Teilenr. bereits auf ein anderes Fz. registriert war, und jeweils nicht von dir nachgewiesen werden kann, dass entsprechende Arbeiten in einer Fachwerkstatt von geschultem Personal durchgeführt wurden.
    Im Straftatbestand bewegen wir uns hierbei im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung, bishin zu fahrlässiger Tötung.


    Selbiges gilt übrigens für deine Frage mit den Bremsen.
    Du darfst deine Beläge und deine Scheiben wechseln, sagt kein Mensch was. Wenn aber was passiert, und es taucht die Frage auf, ob da nicht jemand dafür verantwortlich gemacht werden kann (und diese Frage taucht bei Versicherungen vor Zahlung größerer Summen ja schon morgens mit der Sonne auf), sollte eben jener Verantwortliche nicht gefunden werden können, oder ein entsprechend ausgebildeter Sachkundiger sein, der nachweislich nicht gepfuscht hat. Sonst -> selberzahlen! nix Haftpflicht.


    Und immer entscheidend: DIE SCHULDFRAGE
    Solang dir keiner nachweisen kann dass du es warst ist alles ok. Deswegen gibts ja auch so viele Selberschrauber, weil sie gewissenhaft und mit dem nötigen Wissen mit ordentlichem Werkzeug dran gehen.
    JEDER IST FÜR SEIN HANDELN SELBST VERANTWORTLICH


    Und um des Guten Tones willen, ich möchte niemanden bevormunden oder jemanden Vorschriften machen. Ich möchte nur die evtl. Folgen klarstellen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    In diesem Sinne, liebe Grüße! :)

  • Habe mich jetzt dazu entschlossen das baugleiche Lenkrad zu nehmen. Da passt der Airbag aufjedenfall rein. Und damit ich ihn nicht ausversehn durch Statische Ladung selbst auslöse^^ fass ich kurz ans Blech oder schnall mir son Erdungskabel um^^.