@ Schokomanu
du bist schon viiiieeel zuweit!
Die Versicherung hat garnichts zu bestimmen!
Es kommt erstmal auf den Schaden an, ob es ein Wirtschaftlicher Totoalschaden ist oder nicht.
Aber bei der Teilkasko fällt mir gerade ein, dass du an den Gutachter der Versicherung gebunden bist.
Es geht ja hier um ein Teilkaskoschaden.
Falls das Gutachten dir nicht gefällt kannst du es anzweifeln, und ein gegen Gutachten machen lassen.