Auto schlecht lackiert

  • Hi, erstmal danke für eure hilfreichen und auch manchmal weniger hilfreichen Antworten :)
    Also, man sieht den Farbunterschied eigentlich nur wenn die Sonne genau drauf scheint! Das war leider nicht der Fall, als ich den Wagen besichtigt hab und ich wollte nicht 10 mal einen 50 KM weg auf mich nehmen und einmal hinfahren wenn es regnet, einmal wenn die Sonne scheint, einmal wenn es schneit usw.
    Und wenn ich jedes Auto, was wir uns angeguckt haben und Probegefahren sind hätte Waschen müssen und 75€ bei der Dekra gelassen hätte, wäre ich 1. heute noch am suchen und 2. pleite!
    Blöd gelaufen ist´s trotzdem und ganz unschuldig daran bin ich nicht, da geb ich euch aber wohl Recht :)
    Auf jeden Fall sind wir mit dem Verkäufer aber zum Glück jetzt so verblieben, dass er die besagten Stellen auf seine Kosten neu und in Originalfarbe lackieren lässt!
    Ende gut, alles gut!


    Edit: Ach übrigends, wir haben den Wagen auf Unfälle checken lassen, er ist wirklich Unfallfrei :)

  • Na das ist doch mal was richtig schönes TOP gibt selten sowas.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

  • Da haste Schwein gehabt.
    Gibt doch auch noch nette Händler. :thumbup:

  • Im Grunde genommen hatte er ja auch gute Absichten! Den Wagen an den Stellen, wo er Kratzer hat neu lackieren! Aber dann auch bitte in Originalfarbe :) Naja, irgendwo hat ers auch jetzt eingesehen, der lackierer hatte ihm gesagt, dass die Farbe noch nachdunkelt .... Aber nicht mehr nach 3 Monaten :P

  • Leute... ihr könnt doch nem Hilfesuchendem nicht erzählen, dass er selbst Schuld sei ohne die genaueren Umstände und die Rechtsprechung zu kennen. Das finde ich ziemlich kontraproduktiv und unfair. Für alle die ständig auf folgenden Satz gepocht haben -> "gekauft wie gesehen"


    http://www.frag-einen-anwalt.d…topic.asp?topic_id=69563&


    Dabei geht es mir vor allem um das Statement der Anwältin. Hier ein Auszug:


    "Die Frage der Unfallwageneigenschaft beschäftigt regelmäßig die Rechtsprechung, da die Abgrenzung eines nicht offenbarungspflichtigen Bagatellschadens zum darlegungspflichtigen Unfallschaden oftmals schwer zu ziehen ist.
    Das Kriterium der Unfallfreiheit ist ein wesentlicher wertbildender Faktor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs sich für diese Eigenschaft interessiert, weshalb der Verkäufer, auf etwaige zuvor erlittene Unfallschäden ungefragt hinzuweisen hat.

    Anerkannt ist, dass ein offenbarungspflichtiger Schaden vorliegt, wenn an dem Fahrzeug verschweißte Teile ausgetauscht wurden.
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Verkäufer eines Gebrauchtwagens einen Schaden oder einen Unfall, der ihm bekannt ist, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer mitteilen, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Schaden oder der Unfall so geringfügig war, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann.

    Bei PKW ist die Grenze für nicht mitteilungspflichtige Bagatellschäden sehr eng zu ziehen. Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt. Andere Blechschäden dagegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war müssen dem Käufer ungefragt mitgeteilt werden (vgl. BGH Urt. v. 10. 10. 2007 – VIII ZR 330/06 – NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511)."


    Es steht jedem frei, dass ganze für sich selbst zu interpretieren. Wenn die Summe der Reparaturen doch umfangreicher war könnte man dies evtl. selbst schon als Mangel deuten. Interessant wäre auch die Klärung der Frage, inwiefern eine schlechte Lackierung (schlechte Farbanpassung) als Mangel gewertet werden kann. Ist dies ein waschechter Mangel, hätte der Verkäufer drauf hinweisen müssen. Einem Laien ist schließlich nicht zuzumuten, dass er eine Farbabweichung an Ort und Stelle erkennt. Der Abschluss des Kaufvertrages bedeutet nicht automatisch, dass der Käufer alle vorhandenen Mängel akzeptiert... zumal es dem Verkäufer bekannt war.


    Zuletzt müsste auch noch geklärt werden, inwiefern eine umfangreiche Lackierung wertmindernd wirkt. Ich hätte beim Gebrauchtwagenauf ein Problem damit, dass die halbe Karre eine dickere Lackschicht aufweißt, als ab Werk...


    Beispiel:
    Mir ist vor einigen Jahren jemmand beim parken rürckwärts in die Tür gefahren. Die Tür wurde getauscht (neu). Die Karosse war ok - nix verzogen. Reparatur war pefekt verlaufen. Nix erkennbar. Trotzdem habe ich 200 Euro wegen der Wertminderung bekommen...

    Einmal editiert, zuletzt von silyb0y ()