Frage zwecks Rückttritts Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen

  • Kreuz doch einfach "nein" an und dann verklag ihn, wenn du den Unfallschaden nachweisen kannst :D



    Dies soll keine Anstiftung zu einer Straftat sein. Ich distanziere mich ausdrücklich von der hier von mir selbst getätigten Aussage und verurteile sie scharf. Lügen und Betrügen ist ganz böse und muss bestraft werden und so.

  • Notfalls gibt es auch kaufverträge, wo drinne steht, dass der Wagen in deinem Besitz keinen UNfallschaden hatte und dir keiner bekannt ist.


    Damit bist dann eh raus... (GLaube bei autoscout oder so steht das im Vertrag drinn)


    Aber mal ehrlich, wenn der wagen nur nen kleinen Schaden hatte, ist er doch nichts weniger wert ;)

  • Grundsätzlich ist der Verkäufer, egal ob Laie oder Fachmann, verpflichtet, ihm bekannte Unfallschäden dem Käufer beim Verkauf unaufgefordert mitzuteilen. Tut er dies nicht, ist dies arglistige Täuschung, der Kaufvertrag ist hinfällig.
    Das Problem an der Sache ist, vor Gericht zu beweisen, dass der Verkäufer vom Unfall wusste.
    Mein Bruder hat bespielsweise vorigen Herbst sein Auto per Gerichtsbeschluss zurückgegeben. Obwohl die Sache relativ eindeutig war und der Verkäufer nicht sehr clever, hat die Sache 18 Monate gedauert und viel Geld gekostet (Rechtsschutzversicherung).

  • Kreuz doch einfach "nein" an und dann verklag ihn, wenn du den Unfallschaden nachweisen kannst :D



    Dies soll keine Anstiftung zu einer Straftat sein. Ich distanziere mich ausdrücklich von der hier von mir selbst getätigten Aussage und verurteile sie scharf. Lügen und Betrügen ist ganz böse und muss bestraft werden und so.


    Ein Vertrag sollte bei der Unterzeichnung immer in 2 facher Ausfertigung vorliegen. Einmal für den Käufer, einmal für den Verkäufer. Wenn du deine Ausfertigung veränderst hat die Gegenseite immer noch ein von dir unterschriebenes Dokument das etwas anderes besagt. Er kann dich wegen Urkundenfälschung anzeigen und deine Glaubhaftigkeit ist für einen späteren Prozess hinüber...


  • ...dem ist eine sachkenntnis des erkennens nicht anzuerkennen...


    Nochmal auf deutsch bitte...


    Zitat

    ....ausserdem kann er immer noch sagen das ihm kein unfall bekannt war und der vorbesitzer es ihm auch nicht gesagt hat..dann hast du keine chance mehr...


    Auf welchem Planeten lebst du denn? Es kommt ganz drauf an, wie der Verkäufer sein "Unwissen" formuliert hat. Hat er angegeben (schriftlich oder mündlich), dass der Wagen nie irgendwelche Unfälle hatte, dann hat er für seine Aussage auch gerade zu stehen.


    Zitat


    selbst wenn man durch alle instanzen geht und vl sogar am ende vor gericht recht, dann hat man einen batzen an kosten vorgestreckt und wenn auf der gegenseite nix zu holen ist den totalen griff ins klo....


    Ob und wie und wieviel... das sollte ihm ein echter Anwalt erklären. Letzten Endes soll jeder selbst wissen wann er jemmanden verklagt bzw. wann er es riskiert, verklagt zu werden. Mit dem "nix zu holen" ist es so ne Sache. Ich habe u.a. schon Gehälter pfänden lassen... geht alles wenn man im Recht ist und genug Wut im Bauch hat - zudem hat man jahrelang Zeit sein Recht durchzusetzen. Ist sicher nicht angenehm wenn dein Arbeitgeber erfährt was vorgeht und der Gerichtsvollzieher deinen Flachbildfernseher mitnimmt.