Reifenkombination zulässig?

  • Hi,


    ist es beim E46 Limo Bj. 98 zulässig vorne 205/55/R16 Winterreifen (Stahlfelge) und hinten 225/50/R16 Sommerreifen (Leichtmetallrad) drauf zu haben?


    Muss zum TÜV, würde aber gerne die vorderen WR noch runter fahren bevor ich neue kauf.


    Beide größen stehen als zulässig im Handbuch, die Frage ist halt nur ob das auch in Kombination gilt?
    Vorne WR und hinten SR sind ja soviel ich weiss grundsätzlich kein Problem.



    Edit:
    Hab jetzt noch was gefunden, speziell für E46 Limo, also so wie ich das rauslese ist die Kombi erlaubt, oder?


    http://www.google.de/url?sa=t&…S1Gh1PdNPQ-p9Mp5g&cad=rja


    MfG

    3 Mal editiert, zuletzt von Rotax ()

  • zulässig ja sicher nicht unbedingt

    Zitat

    Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat.


    vergiß nicht das die Reifen dein einzige Kontakt zwisschen Fahrzeug und Straße sind.
    Ich würde nicht gerne bei dir im Wagen sitzen wenn du plötzlich eine Vollbremsung machen müsste :meinung:
    und das alles um ein paar EUR zu sparen.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Knifflig!
    Ich habe deinen Link nicht gelesen sondern Urteile nach meinem (Halb)-Wissen.


    Mischbereifung ist zulässig, WENN und jetzt kommt der Horst im Ballkleid,
    diese Rad/Reifenkombination im Fahrzeugschein eingetragen ist.


    Ist also deine Stahl/ Alu-Kombination so eingetragen mit der Kombi Wi/So für die Vorder/ Hinterachse dann stünde dem nichts im Wege.
    Ob das aber je ein Gutachter abnimmt bezweifle ich.


    Zu deutsch:


    Den Schmarren kannste dir in die Haare geelen, vergessen und hoffen das es keiner mitbekommt.



    Tüv würdest du damit übrigens nicht bekommen. Netmal mit Reserverad wenn du nicht das defekte Normalrad dabei und am besten Schmutzige Finger vom Wechsel hast.

  • @ peijn: Bist du dir sicher dass es zulässig ist?


    Hatte nämlich bei einem Dekra-Mann angerufen und der meinte nein, der hat gesagt dass anscheinend rundrum nur die gleichen Größen erlaubt sind soweit er das sieht, was aber eigl. nicht sein kann da ich mehrere Leute kennen die z.B. vorne 225 und hinten 245 fahren.



    Keine Sorge, ich fahr mit den Winterreifen auch nicht dauerhaft, ist nur für den TÜV, da meine Sommerreifen vorne ziemlich unten sind (am Rand), die aber locker noch einige TKM KM mitmachen, könnte zwar grade so noch durch den TÜV gehen, aber da geh ich lieber auf Nummer sicher und mach gleich die WR mit noch genügend Profil drauf bevor ich dort antanze.


    @ Morpher:


    Im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht bzgl. der Reifen nix drin außer eine Größe, nämlich afaik die kleinste die zugelassen ist (195/65 R15)


    Und wenn mein Vorhaben legal ist / wäre, dann muss es ja auch der TÜV akzeptieren...


    Naja, ich werd dann morgen früh mal direkt bei dem nachfragen und schaun was er meint, er muss es letztendlich durchwinken.


    Über weitere Meinungen wär ich trotzdem dankbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rotax ()

  • sorry Rotax, ich habe deine Felgen überlesen.


    Mischbereifen ist zulässig wenn die Felgen gleich sind.


    Kai hat recht, Stahl und Alu gemischt geht nicht, sicher nicht beim Tüv.
    Das im Fahrzeugschein nur die kleinste zugelassen Größe bedeutet nicht das du jetzt einfach 4 verschiedene Felgen nach Lust und Laune am Wagen montieren kann.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Han, kleiner Einsrpuch.


    Es ist die geläufigste Größe nicht die kleinste eingetragen, aber sonst sind wir stimmig.


    Zu Post Nummer 5/6 von AL BUSTAN / Rotax:


    Ansich dürfen verschiedenartige Felgen nur im Notfall ( Ersatzrad/ Notrad) genutzt werden.
    Dann sind aber natürlich auch alle anderen Faktoren ziemlich egal.


    Regulär sagt man das mindestens Achsgleich identische Bereifung vorhanden sein muß ja, die andere Achse sollte aber möglichst gleichartig bezogen sein.
    So war es 2004, ob es noch so ist weis ich nicht.