und was willst du uns damit sagen?
Weil du nicht in eine Kontrolle geraten bist oder in einen Unfall verwickelt worden ist, wo auch die Rückleuchten überprüft werden ob die zugelassen sind, sind die zugelassen?
NEIN, NEIN , NEIN, der Betriebserlaubnis ist erloschen PUNKT.
Versicherungstechnisch bin ich es nicht mit Zweitauto konform, das wäre ja zu schön wenn ich (egal) was am Auto ändere wobei die Betriebserlaubniss erlischt ich nur 2-500-5000 € zahlen muss und meine verischerung die Berufunfähihkeit von 1.Mio oder mehr.