Rote Rückleutchten BMW E46..............

  • und was willst du uns damit sagen?


    Weil du nicht in eine Kontrolle geraten bist oder in einen Unfall verwickelt worden ist, wo auch die Rückleuchten überprüft werden ob die zugelassen sind, sind die zugelassen?


    NEIN, NEIN , NEIN, der Betriebserlaubnis ist erloschen PUNKT.


    Versicherungstechnisch bin ich es nicht mit Zweitauto konform, das wäre ja zu schön wenn ich (egal) was am Auto ändere wobei die Betriebserlaubniss erlischt ich nur 2-500-5000 € zahlen muss und meine verischerung die Berufunfähihkeit von 1.Mio oder mehr.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Auch wenn manche Sachen gut aussehen.
    Im genannten Fall ist dies eindeutig eine Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen und wie hier schon oft erwähnt: Betriebserlaubnis weg.


    Von daher abzuraten !

  • Also auf die Summe möchte ich mich jetzt nicht versteifen. Definitiv entfällt aber der Versicherungsschutz nicht. Das wäre ja bei einer Haftpflichtversicherung gar nicht möglich. Denn dann würde ja der Geschädigte alles ausbaden müssen, da wohl kaum ein Unfallverursacher so viel Geld auf der hohen Kante hat.
    Somit zahlt die Versicherung den Schaden erst einmal. Sie kann dich dann allerdings in Regress nehmen. Diese Regresszahlungen sind i.d.R. aber begrenzt. Es ist leider schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt habe, deshalb ist das jetzt mehr oder weniger aus dem Hinterkopf hervorgekramt....


    Schau mal ins Pflichtversicherungsgesetz rein. Da steht drin, dass die Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen auf 2500/5000 € beschränkt ist. Wie genau das läuft kann ich dir nicht mehr sagen.

  • Oh man, fast würdig für das Zitat der Woche :D


    Wie gesagt wurde: Veränderung an den lichttechnischen Einrichtungen --> Betriebserlaubnis weg, Versicherungsschutz entfällt.


    Mögliches Szenario: Ich sehe deinen Blinker nicht, laufe vor dein Auto und verklage dich auf Schmerzensgeld, da dein Blinker nicht gut erkennbar war. Du zahlst ohne Versicherung alles aus eigener Tasche für den Rest deines Lebens ab.


    Bist du hier der Forumsclown oder so?


    So ein Szenario kann wohl nur dir vorkommen. Wenn du so hohl bist und mit absicht gegen ein Auto läufst dann ist dir echt nicht mehr zu helfen.


    (So viel zum Zitat der Woche ;))

  • hier geht es nicht um eine Obliegenheitsverletzung.


    sondern eher um Vorsatz und dann ist der Versicherungsnehmer voll dran.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • e46_fan,


    mach was du willst, deine Wagen hat kein gültigen Betriebserlaubnis mehr.


    ich kenne auch Menschen die Jahren ohne Führerschein gefahren sind, damit ist das trotzdem nicht erlaubt.
    Faktisch hast du mit dein Antwort voll ins Klo gegriffen, mir könnte das egal sein, nur andere lesen auch hier und die sollte wissen, was die Konsequenzen sind, agal ob das eintritt oder nicht.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Dann hast du bisjetzt einfach glück gehabt.


    wir hatten hier auch ein Thread über nicht zugelassene Felgen.
    Da ist auch so ein Diskusion entstanden die aus den Ruder lief.


    Deine und andere Beiträge das noch nie was passiert ist, sind auf Eckkneipe-Niveau, weil es suggeriert das jeder das ohne Probleme das machen kann und das ist definitiv nicht so. Bei eine Kontrolle ist der betriebserlaubniss definitv weg.


    Jeder sollte sich darüber im Klaren sein und wenn es dann soweit ist nicht jammern und schreien, das habe ich nicht gewußt.


    wie gesagt mach was du willst mir interessiert es nicht, es ist nicht mein Wagen und mein Betriebserlaubnis.


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)