Beiträge von zweitauto

    Da meine hintere Scheibe nur noch runtergefahren werden konnte und nicht mehr hoch, habe ich heute mal die Verkleidung weggebaut. Kann mir einer sagen was hier defekt ist. Die Drähte hängen total verzwirbelt an der Rolle. Habe das jetzt mal wieder so gut wie möglich in die Rolle sortiert, aber das kann ja nicht alles sein. Woran liegt es, dass die Drähte nciht mehr richtig aufgezogen werden? Es gibt ja ein Reparaturkit, macht das hier Sinn? Wenn ja, wie kriege ich das Gleitstück vom Metall?


    PS: Vor lauter Blödheit habe ich am Motor des Fensterhebers die falschen Schrauben geöffnet. Jetzt geht es nicht mehr zu. Kann mir einer sagen wie ich die Metallkleidung wieder festbekomme?


    Danke[gallery][/gallery]

    Hallo!


    Nun, die Fahrzeugaufbereitung ist so gar nicht mein Ding. Ich kenne mich da wenig aus, noch habe ich größere Ambitionen diesbezüglich. Leider hat aber mein Sohn beim Windeln wechseln im Auto (ging nicht anders) den Beifahrersitz bepinkelt. Jetzt habe ich einen Fleck der nicht mehr verschwinden will. Ich habe die Alcantara-Ausstattung des M-Paket II. So wie ich das sehe ist aber nur der normale Stoff betroffen.


    Kann mir einer sagen mit welchem Mittel ich diesen Fleck am besten entferne?


    Grüße

    Hallo!


    Aufgrund meiner anhaltenden Leerlaufprobleme möchte ich nun einmal den Leerlaufregler ausbauen um ihn zu reinigen.
    Kann mir einer einen Link schicken welche Teile ich alle neu benötige?
    Ich hab gesucht, aber leider nichts gefunden.


    Bisher gehe ich davon aus, dass folgende Teile auf jeden Fall neu müssen:
    Satz Profildichtung 11611436631
    Gummimuffe 11611437453


    Ich habe einen M54 320i Touring, Bj. 2001


    Wäre um jeden Beitrag dankbar!

    Also auf die Summe möchte ich mich jetzt nicht versteifen. Definitiv entfällt aber der Versicherungsschutz nicht. Das wäre ja bei einer Haftpflichtversicherung gar nicht möglich. Denn dann würde ja der Geschädigte alles ausbaden müssen, da wohl kaum ein Unfallverursacher so viel Geld auf der hohen Kante hat.
    Somit zahlt die Versicherung den Schaden erst einmal. Sie kann dich dann allerdings in Regress nehmen. Diese Regresszahlungen sind i.d.R. aber begrenzt. Es ist leider schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt habe, deshalb ist das jetzt mehr oder weniger aus dem Hinterkopf hervorgekramt....


    Schau mal ins Pflichtversicherungsgesetz rein. Da steht drin, dass die Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen auf 2500/5000 € beschränkt ist. Wie genau das läuft kann ich dir nicht mehr sagen.

    Versicherungsschutz entfällt nicht komplett. Der Versicherer kann aber den Versicherungsnehmer aufgrund einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen. Diese Regresszahlungen sind begrentz auf 2500 €, bzw. in Sonderfällen auf 5000 €.
    Fakt ist aber, dass durch das Lasieren der Rückleuchten die Betriebserlaubnis erlöschen wird, da die Gefahrenvariante bejaht wird. Das Ganze ist auch nicht eintragungsfähig (laut LTI Karlsruhe)