Unfall am Samstag :((

  • danke für die zahlreichen Antworten.


    Nun ja... eine Rechtsschutzversicherung hab ich, mein Versicherungsberater meinte aber ich soll da noch etwas abwarten. Vl. passiert da auch ohne Anwalt etwas meinte er.
    HeHe... Polizei hab ich ebenfalls angerufen, die meinten aber dass wenn es keinen personenschaden gibt, es nicht wirklich nötig sei, dass da einer vorbei kommt. Datenaustausch reicht und dann zur Versicherung meinte er... :S


    Nein, und G.s.d. hat der Unfallgegner keine Verletzungen abbekommen, obwohl er ja schon 85 ist.


    Habe soeben mit meinem Versicherungsberater telefoniert. Ich soll mir ne Werkstatt suchen, die dann einen Sachverständinger rufen und der sich das dann anschaut.
    hoffe halt nicht das es sich über Monate hin zieht :S


    andere Frage hätte ich da noch:
    wie ist das eig. wenn ich von seiner Versicherung den Schaden bezahlt bekomme? kann ich mir das überweisen lassen oder die Rechnung zahlen lassen? theoretisch könnte ich das ja auch von einer eigenen Kohle bezahlen und dann das Geld rückfordern oder so ähnlich oder?

  • Wenn du das Geld von seiner Versicherung bekommst ist es so, dass du die Rechnung hinschicken musst.
    Dann bekommste den Betrag überwießen den die Reperatur gekostet hat. Oder du trittst das Ganze an die Werkstatt ab, dann holt die sich das Geld von der Versicherung.


    Wenn du dirs Auszahlen lässt bekommste das Geld was im Schadensgutachten steht ohne die Mehrwertsteuer ausgezahlt, ist zumindest in Deutschland so.


    Ich hatte bislang 2 Totalschäden, bei mir hatte ich das Geld spätestens nach 2 Monaten wieder - Schuld war aber immer ganz klar der andere.
    Wie das ist wenn du in Vorleistung trittst kann dir sicher jemand anderes sagen, aber ich wäre da vorsichtig.


    Nochmal Edith : Je nachdem wieviel du für das Auto gezahlt hast, wie die Wiederbeschaffungspreise sind, und wie hoch der Gutachter den Schaden beziffert liegste vllt. schon in der Totalschaden Zone..

  • andere Frage hätte ich da noch:
    wie ist das eig. wenn ich von seiner Versicherung den Schaden bezahlt bekomme? kann ich mir das überweisen lassen oder die Rechnung zahlen lassen? theoretisch könnte ich das ja auch von einer eigenen Kohle bezahlen und dann das Geld rückfordern oder so ähnlich oder?

    Ich würds mir erst auszahlen lassen, ist dann allerdings ohne Mwst. Wenn die Reperatur ausgeführt ist, Rechnung hin und Nutzungsausfall/Mietwagenkosten geltend machen.
    Für die Werkstatt bist immer du der Auftraggeber. Wenn sich die Versicherung dann doch noch Querstellt, zahlst du, sonst bekommst dein Fahrzeug nicht wieder. Mitte Juni hatte ich auch einen Unfall. Anfangs hat mir die Versicherung eine Kostenübernahme von 100% versprochen. Gezahlt haben sie bis jetzt 25%. Dein Fall ist jedoch eindeutiger, ist die Gegenseite vllt sogar geständig? Dann beschleunigt sich das ganze Verfahren ungemein.

  • Ich hatte mal so einen ähnliche Unfall, auch ein älterer Mann der mir damals den Geschäftswagen demoliert hat, hat sich ähnlich abgespielt wie bei dir, nur das er in eine Straße eingebogen ist und mich beim vorbeifahren entspannt mitgenommen hat. Ich habe dann einen Unfallbericht gemacht und ihm die Wahl gelassen, Unterschreiben das er Schuld ist oder ich hol die Polizei her, er war dann geständig. Das Geld lies 3-4 Monate auf sich warten... naja.
    Bei dir sieht das eindeutig aus, er hat beim Ausparken eine Spur überfahren (darf man eh nicht), nicht geblinkt und deine Vorfahrt verletzt, da wirst du sicherlich keine Mitschuld bekommen.

  • ein unterschriebenes Schuldeingeständnis bringt dir nicht viel. Wir hatten das mal bei nem Freund. der Unfallgegener hat das unterschrieben, es schien alles eindeutig zu sein, und dann wurde das eingeständnis zurückgezogen!


    Am besten immer die Polizei dazurufen. Inzwischen gab es eine Änderung. Früher wars so dass die Ploizei nur bei Personenschaden kam. Inzwischen MÜSSEN sie auch bei Bagatellen anrücken. Bei Unfällen die in zukunft (hoofentlich nicht) haben werde, werde ich immer die Polizei rufen.


    Ich hatte vor 5 Jahren einen Unfall, mit meinem geliebten ersten E46. Mir wurde die Vorfahrt genommen. ich wurde von den PKW Insassen des anderen Fzgs bedroht. Da es neben mir noch Verletzte gab, kam Rettungsdienst und Polizei. Da der andere Herr ziemlich agressiv war habe ich bei der Polizei mal auf gut Glück den Verdacht geäußert, dass ich nicht glaube dass mein Unfallgegner so ganz nüchtern ist.


    Diesem Hinweis mussten(!!!) sie nachgehen und siehe da, 0,3Promille *g*. Hab zwar im ganzen Recht bekommen, allerdings war der Ar*** nicht versichert und ich bleieb auf den Kosten z.T. sitzen. Hab nen Rechtstitel, der mir wohl aber nicht viel nützt, da ich erst Platz 14 und 15 bei den Gläubigern bin. Hatte tatsächlich den Klappstapten erwischt, der nicht versichert war...aber das würde den rahmen sprengen.


    Mein Tip: wenn du Rechtsschutz hast, geh zu einem Anwalt. Die Gesetzes welt ist mittlerweile so komplex, dass du selbst bei scheinbar einfachen Situationen, das nicht mehr beurteilen kannst. Diese Leute haben lang dafür studiert. Anwalt heißt auch nicht gleich gerichtsverfahren.

  • Mein Tip: wenn du Rechtsschutz hast, geh zu einem Anwalt. Die Gesetzes welt ist mittlerweile so komplex, dass du selbst bei scheinbar einfachen Situationen, das nicht mehr beurteilen kannst. Diese Leute haben lang dafür studiert. Anwalt heißt auch nicht gleich gerichtsverfahren.

    Stimmt, ein Anwalt übernimmt auch den Schriftverkehr mit der Versicherung und alleine das kann schon reichen, dass die sich etwas schneller bewegen und auch nicht versuchen die Zahlung irgendwie zu verhindern, verzögern oder dir eine Teilschuld aufdrücken. Da findet ein Anwalt einfach die passenden Worte, die einem normalsterblichen fehlen.

  • Hey leute,


    folgende Neuigkeiten habe ich:


    ich habe mit der Gegnerischen Versicherung telefoniert. Mein Unfallgegner war auch schon bereits bei seiner Versicherung und hat soweit ich das verstanden eingestanden, dass er Schuld sei. Ich sollte im Laufe der Woche einen Brief von seiner Versicherung bzw. Sachverwaltung erhalten und das Auto dann zur einer Begutachtung hinbringen.


    Nun meine Frage, mein Versicherungsberater meinte aber, dass ich nicht verpflichtet bin zu der Werkstatt meines Gegners zu gehen sondern ich mir eine X beliebige aussuchen könnte und der Sachverwalter bzw. Begutachter dann in der jeweiligen Werkstatt hinkommen muss und sich das dann auch dort anschauen kann bzw. soll.


    Einen Anwalt werde ich derzeit noch nicht einschalten, scheint auch so zu funktionieren


    danke euch allen für eure Ratschläge und Infos :thumbsup:

  • Ok, ich sags nochmal.MEIN Tipp: Geh zum Anwalt!


    Werkstatt darfst du dir frei aussuchen. ich würde in so einem Fall zur Vertragswerkstatt gehen. Soweit ich weiß dürftest du dir sogar den Gutachter selbst aussuchen. Die gegnerische Versicherung hat ihre Vertragswerkstätten und Gutachter. Bevor eine Reparatur anhand eines Gutachtens in Auftrag gegeben wird, auf jeden Fall von der gegn. Vers. absegnen lassen. In dem Gutachten wird auch der rechnerische Nutzungsausfall angegeben, der mit dem realen nicht immer viel zu tun hat.


    Wenn du auf einen Leihwagen verzichten kannst, kriegst du anhand der FZG Klasse und der Dauer einen Nutzungsausfall in Form von €. Den musst du aber der gegn. Vers anzeigen.


    Auch wenn jetzt alles gut klappt, geh zum Anwalt. Der kennt sich aus (sollte er zumindest) Wenn die Sache eindeutig ist hast du gute Chancen dass das alles schneller geregelt wird, da die gegn. Vers. keine Klage will. Es geht auch vielleicht um Schmerzensgeld (???)


    Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet dich der Spaß nichts. Warum willst du dich mit Formularen, Abtretungserklärungen, Gutachten und hast du nicht gesehen rumschlagen? Dafür hat man ja die Versicherung. Bitte glaub nicht, dass die gegner. Vers. es gut mit dir meint, die wollen auch ihr Geld sparen! Ist aber nur meine Meinung, die Entscheidung triffst du!

  • Eine Rechtschutzversicherung kann durchaus auch etwas kosten, wenn man eine Selbstbeteiligung hat. Ist nicht immer zwangsweise kostenlos. ;)

  • Ich hatte Anfang/Mitte letzten Jahres nen Motorradunfall inkl. Krankenhausaufenthalt. Habe auch einen Anwalt eingeschaltet obwohl die Sache eindeutig war. Und die Kosten sind bis heute noch nicht ganz geklärt. Ich hoffe bei dir wird es schneller gehen ;)


    Den Gutachter konnte ich frei wählen, bin dann zu einenm gekommen den ein Kumpel schonmal zu rate gezogen hatte und selber Motorradfahrer ist ;) Der macht dir dann was fertig wo drinn steht wie "Wiederbeschaffungswert" "Schaden" "Ausfalldauer" "Jetziger Wert" usw. Der Versicherung steht es aber frei ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Ich glaube mein Gutachter hatte mir nen Restwert von 600€ aufgeschrieben und die Versicherung hat mir nen Motorradhändler genannt der mir 800€ gegeben hätte. Das heißt wenn der Wiederbeschaffungswert bei 2000 liegt habe ich von der Versicherung 1200€ bekommen und nicht wie von meinem Gutachter 1400€. Ich hab dann auf weiteren Heckmeck keine lust gehabt und das Motorrad Privat weiterverkauft, was dann auch mehr Geld gab. (Das Motorrad wurde als wirtschaflticher totalschaden gelistet. Die funktionen waren nicht beinträchtig, es war nichts verzogen. Aber die Verkleidungen und Felgen hätten neu glaube ich das doppelte gekostet wie das Motorrad Wert war :) ... kleine 400er ZXR)


    Ich würde immer wieder zum Anwalt tendieren das ich Absolut keinen Bock gehabt hätte mich mit der Versicherung rumzustreiten, vor allem nicht wenn sich das länger zieht. Und rechne dir mal durch was besser für dich ist. Ob du lieber alles in der Werkstatt machen lässt, oder dir lieber das Geld holst und es selber machst oder vom Kumpel machen lässt.
    Bin mir auch nicht Sicher ob es bei euch genauso läuft wie bei uns.


    Grüße Christoph