wenn du (grob) fahrlässig gehandelt hast, dann kann der Arbeitgeber das von dir zurückfordern.
Was wäre grob fahrlässig so z.B.?
wenn du (grob) fahrlässig gehandelt hast, dann kann der Arbeitgeber das von dir zurückfordern.
Was wäre grob fahrlässig so z.B.?
rückwärts ausparken ohne nach hinten zu schauen.
Naja es wurde beim Ausparken nach hinten geguckt und es war nichts zu sehen da es genau in der C-Säule vom Fahrzeug war, aber auch das PDC hat nicht angeschlagen.
Mach dir mal keine Sorgen; ich hatte sowas auch schon und es ging auch alles glatt.
Letztlich muss man sich nur durch den bürokratischen Dschungel wühlen und dann wird auch alles von der Versicherung des AGs übernommen.