Versicherungs Streit 330CI

  • Ich glaube da hast Du noch was vor Dir.


    Man sollte nicht vergessen das AGB´s nicht gleich Gesetz ist.
    Es können also auch Dinge darin stehen die gesetzlich nicht umsetzbar sind.
    Ein Vertragsabschluß ist ja ein juristischer Akt der klar definiert ist.
    Hättest Du keinen Unfall gebaut, hättest Du ja auch vom ersten Tag an bezahlen müssen.
    Oder hättest Du die ersten Tage bis zur Abbuchung aus Deiner Beitragsumme rausgerechnet ?
    Daraus resultiert, das die Versicherung auch erst vom Tag der Abbuchung berechnen dürfte, da sie vorher ja keine Leistungen erbringt.
    Ich bin mir sicher das die vom ersten Tag an berechnen und nicht erst ab Tag der Abbuchung und da wird Dein Ansatz liegen.


    Die andere Frage stellt sich ob Du einen Vertrag unterschrieben hast oder einen Antrag gestellt hast ?
    Der Vertrag flattert meist nach ein paar Tagen ins Haus.


    Gruß

    Anpassung von Steuerteilen wie DME, EGS, EWS, KOMBI usw.....,
    Leistungssteigerung und Abstimmung ,
    Liveabstimmung mit Epromemulator und Laststeuerung,
    Leistungsmessung mit DynoJet bis 2000PS

  • Die Nummer für die Zulassung ist praktisch "ein vorläufiger versicherungsschutz" dort ist nur die Haftpflicht inbegriffen!


    Du stellst einen Antrag bei de Versicherung, bekommst Dei nummer kannst damit das fz anmelden. Nach dem das passiert ist dauert es ein paar Tage bis das ganze von der Versicherung bearbeitet worden ist und dann! Erst dann bekommst du deinen versicherungs Vertrag wie ausgemacht mit dem vk schutz. !!


    Das steht alles in den AGBs... Kannst nach lesen und es wird auch darauf aufmerksam gemacht das die doppelkarte bzw Nummer nur ein vorläufiger Versicherungsschutz ist! Haftpflicht...


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  • Zitat

    Das steht alles in den AGBs... Kannst nach lesen und es wird auch darauf aufmerksam gemacht das die doppelkarte bzw Nummer nur ein vorläufiger Versicherungsschutz ist! Haftpflicht...


    Richtig, genauso ist es und so wurde es mir auch von meinem Makler damals erklärt.

  • Also ich habe dir vll eine hilfe.


    War vorhin bei meinem Versicherungsfritzle - habe ihn auf deinen Fall angesprochen weil ich von ihm Wissen wollte das es auch so passt, also das was ich geschrieben habe.


    Das passt soweit auch - Aber evtl hat du eine Chance.


    Es ist so, wenn man bei einer Agentur ist und dort eine EVB beantragt kann der Herr der den Schein ausstellt bei der Eingabe "VOLL KASKO" angeben. Das macht man wenn der Kunde das wünscht.
    Eine gute Agentur macht das GRUNDSÄTZLICH! da es nicht mit mehrkosten zu Buche schlägt!


    So - alle ONLINE Versicherer bei dene man die EVB via Email bekommt, machen das AUF KEINEN FALL zumindest nicht von alleine! - dort gilt nur die Haftpflicht.


    Falls du deinen Schein geholt hast persönlich in einer Agentur könntest du nun sagen "Hey ich war vor Ort und habe darauf Hingewiesen das ich EINE VOLLKASKO!!! haben wollte" - dann kannst du das ganze auf den Herrn der Agentur
    schieben der das dann "verschlafen" hat und nicht angegeben hat. Das ganze geht dann vor gericht (wirds wohl eh bei dir) und dort Entscheidet dann ein Richter wie die Sache ausgeht (ist ja klar) nur ist es so das in 80% der Fälle das
    Versicherungsunternehmen bezahlen muss - da so eine Sache immer mit einer Unterschrift abgesegnet sein muss!, Falls das die Agentur verpennt hat, ist es ihr Problem, denn du als "Kunde" kannst das ja nicht wissen, deshalb gehst du ja In eine Agentur!.


    Jao :D also wenn dann so..



    Und für alle anderen, wenn ihr euch mal wieder eine EVB geben lässt, ausdrücklich drauf hinweisen das die VK inbegriffen ist (die SB liegt dann meist zwischen 500€ und 1000€). Und das am besten schriftlich geben lassen!!
    Dann seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite, falls was passiert.



    Soo ich hoffe ich konnte dir etwas helfen :)

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  • Den Teil mit dem "verschlafen" bitteschön rauskopieren und ab da per PN weiterschreiben.
    Öffentlich geben wir hier keine Tricks zum Versicherungsbetrug :)


    Im Grunde ist es immer noch seine Schuld, auch wenn es grob ausgedrückt ist. Die AGB's werden ja nicht ohne Grund geschrieben.

  • Also bei mir in der Arbeit (Versicherung) beinhaltet auch eine vorläufige Deckungszusage Vollkasko wenn der Vertrag mit Vollkasko abgeschlossen wird.


    Allerdings schreibt der TE er ist bei "Adminal DIREKT" versichert. Direktversicherung ist Online - also kein Beratungsprotokoll verpflichtend, Beratungshaftung besteht meines Wissens nach nicht bei reinem Onlineabschluss.
    Damit hast du, wie bereits paar mal geschrieben nur Haftpflichtschutz, bis du deinen endgültigen Versicherungsschein mit Vollkasko bekommst (unabhängig vom Zahltag).


    Das ist natürlich extrem ärgerlich wenn man innerhalb kürzester Zeit nach Autokauf bereits einen derart schweren Schaden hat.


    Alles natürlich ohne Gewähr!



    Warst du zufällig Sonntag Abend vor einer Woche in der Nähe (Umkreis 50km) von Erding unterwegs?

  • Zitat

    Den Teil mit dem "verschlafen" bitteschön rauskopieren und ab da per PN weiterschreiben.
    Öffentlich geben wir hier keine Tricks zum Versicherungsbetrug :)


    Im Grunde ist es immer noch seine Schuld, auch wenn es grob ausgedrückt ist. Die AGB's werden ja nicht ohne Grund geschrieben.


    Joa.. "betrug" find ich jetzt etwas hart ausgedrückt. ^^ mache es aber raus ^^



    Achja und noch etwas , meistens hast du Glück wenn du bei der Versicherung davor schon ein Auto versichert hattest mit Vollkakso, könnte vll bissl ein hin und her geben aber da zeihen sie sich dann relativ kulant und würden wohl den schaden übernehmen.
    Aber ja diese direkt Versicherer sind halt immer ne andere Sache..


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  • Servus



    Erstmal Vielen dank für eure antworten.....


    Ich habe den Fall jetzt meinen Rechtsanwalt übergeben....


    Der meinte das der andere min.50% Schult bekommt


    Meine Versicherung hat sich noch nicht gemeldet zwecks Vollkastko:)


    Der Unfall hat sich so ereignet....


    Ich wollte einfach nur auf einer Landstraße überhohlen, mitten in überhohlvorgang blinkte er und bog links ab. Ich stieg voll in die eisen aber war zu spät:(


    naja .....


    ......


    Und Ja m Sonntag abend war ich dachau unterwegs wieso ^^

  • Bezüglich des Unfalles: das mit der Prämienzahlung meint die 3 Versicherungsbeginne (technischer, materieller und formeller). Der formelle ist wenn beide Willenserklärungen vorliegen (ab da hast du die vorläufige Deckung), der technische das Datum auf der Police (ab da die beginnt die Prämienrechnung) und der materielle (ab da geht der Schutz vollends los) bei Beitragszahlung.
    Allerdings gibt es jetzt verschiedene Systeme, vorläufige Deckung etc....
    Aber der Schutz geht bei Lastschrift rückwirkend ab technischem Beginn los, es sei denn der Beitrag konnte auf Grund deines Verschuldens (mangelnde Deckung oder so) nicht abgebucht werden.


    So steht es im Versicherungs-Vertrags-Gesetz und das ist halbzwingend, darf also nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers abgeändert werden.


    Natürlich ist auch das wieder ohne Garantie, und nachdem du eh einen Anwalt eingeschaltet hast wird der das schon klären. Nur falls irgendwer mal hier liest, wenn er in der gleichen Situation ist ;)
    Kannst ja dann berichten was bei dir raus kam.