Ich glaube da hast Du noch was vor Dir.
Man sollte nicht vergessen das AGB´s nicht gleich Gesetz ist.
Es können also auch Dinge darin stehen die gesetzlich nicht umsetzbar sind.
Ein Vertragsabschluß ist ja ein juristischer Akt der klar definiert ist.
Hättest Du keinen Unfall gebaut, hättest Du ja auch vom ersten Tag an bezahlen müssen.
Oder hättest Du die ersten Tage bis zur Abbuchung aus Deiner Beitragsumme rausgerechnet ?
Daraus resultiert, das die Versicherung auch erst vom Tag der Abbuchung berechnen dürfte, da sie vorher ja keine Leistungen erbringt.
Ich bin mir sicher das die vom ersten Tag an berechnen und nicht erst ab Tag der Abbuchung und da wird Dein Ansatz liegen.
Die andere Frage stellt sich ob Du einen Vertrag unterschrieben hast oder einen Antrag gestellt hast ?
Der Vertrag flattert meist nach ein paar Tagen ins Haus.
Gruß