Autoanmeldung

  • Servus zusammen,


    da mein cabby abgemeldet ist und ich im april wieder fahren will ( nein kein saisonkennzeichen ) stellt sich mir nun die frage ob ich die karre schon eine woche vorher, also noch im märz, für april anmelden kann da ich logischerweise nicht für die letzte märz woche den vollen monat zahlen will ?(


    außerdem hab ich anfang april mein winterauto nicht mehr und müsste dann zu fuß zur zulassungsstelle 8o


    hab im netz nix gefunden......


    danke schonmal

  • Ab den Tag wo du anmeldest kannst du losfahren. Zahlen tust du auch ab dem Tag wo er angemeldet ist und dann jährlich. Zumindest hier in bremen ist das so...


  • :totlachen: ...nicht nur in Bremen....


    ja das mit dem jährlich zahlen meinte ich. Mein kumpel meinte er zahlt monatlich der wohnt aber in Niedersachsen. Als ich mein Fahrzeug angemeldet hatte meinte die ich kann nur jährlich zahlen.

  • ja das mit dem jährlich zahlen meinte ich. Mein kumpel meinte er zahlt monatlich der wohnt aber in Niedersachsen. Als ich mein Fahrzeug angemeldet hatte meinte die ich kann nur jährlich zahlen.


    Monatlich kenn ich so nicht.
    Im Normalfall kann man beantragen 1/2 jährlich (wenn die KFZ Steuer höher wie 500€ ist)
    und 1/4 jährlich (wenn die Steuer 1000€ übersteigt).


    Aber wer weiss was es für länderinterne Sachen geben mag. :)

  • danke für die antworten erstmal.....


    ich bin in bayern beheimatet ^^


    dacht bis jetzt man muss immer volle monate zahlen also egal ob ich am 1ten des monats oder am 28ten anmelde....lasse mich aber gern eines besseren belehren ^^

  • Ne, schau mal das ist so. Du wirst dein Wagen am 26.03.13 anmelden und somit an diesem Tage die volle Kfz Steuer für 1 Jahr abdrücken.
    Am 25.03.2014 ist dann die nächste Zahlung der Steuer fällig ;)
    Die Steuer ist nicht ans Kalenderjahr gebunden ;)

  • Hi! Also, generell zahlst die KFZ-Steuer für ein Jahr im Vorraus, es sei denn dein Fahrzeug ist mit Saisonkennzeichen angemeldet. Dann halt anteilsmäßig für diese Monate. Im nachhinein (also wenn dein Auto beispielsweise nach 5 Monaten abmeldest) wird die zuviel bezahlte Steuer zurückerstattet (außer du hast noch irgendwelche Staats-Schulden, dann könnte es verrechnet werden). Die Steuer wird auf den Tag genau berechnet. Soweit mir bekannt, kann man auch in Bayern die Steuer ab einen gewissen Betrag auf 2x bezahlen. Monatlich nicht. Dies geht nur bei der KFZ-Versicherung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich). Lg Stefan