welche argumente waren das denn alles?
ausser die hier genannten...
das hat die ja nicht überzeugt...
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ich weiss nur noch eine aussage von ihm die er mir erzählt hat
" Wenn der service hier so zum kotzen is gibt er den dran und holt sich was anderes... erst 50´000 flocken auf den tisch legen und dann nicht mal für nen fehler den ihr macht gerade stehen "
eigentlich alles korrekte ansagen...
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das kann doch nicht sein, an einem gerad 4 jahre alten wagen, dass die sich soooo anstellen. das is doch kein wagen aus rüsselheim oder wolfsburg.
tolle bayrische qualität.Ist auch bei der Konkurrenz aus Stuttgart nicht anders
Kam vor kurzem erst ein Bericht wo ein Mercedesfahrer das gleiche Problem hatte und deswegen dann auch geklagt hat.
Im Urteilsspruch wurde dann zugunsten von Mercedes entschieden. Da wurde auch bestätigt das es rechtens ist die Garantie gegen Durchrostung abzulehnen wenn die Wartungen nicht Lückenlos von einer Mercedes Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Soweit ich weiß geben die sogar 30 Jahre Garantie auf Durchrostung.
Wenn man die 30 Jahre Kundendienst rechnet kann man genau so gut die rostigen Teile selbst bezahlen
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eben, wer fährt denn bei nem alten fahrzeug immer noch zur inspektion etc.
die suchen nur gründe, um dort immer wieder erfolgreich raus zu kommen.vorher war ich echt zufrieden, aber bei sowas...
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Zitat
Original von
eben, wer fährt denn bei nem alten fahrzeug immer noch zur inspektion etc.
die suchen nur gründe, um dort immer wieder erfolgreich raus zu kommen.vorher war ich echt zufrieden, aber bei sowas...
Hab gerade noch einen Zeitungsbericht gefunden zu dem Thema:
ZitatAutobauer dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war es rechtmäßig, dass die Firma Daimler Ansprüche aus einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos von regelmäßigen Wartungen in Daimler-Werkstätten abhängig macht (Az: VIII 187/06 vom 12. Dezember 2007).
Damit wiesen die Karlsruher Richter die Klage eines Autobesitzers ab, der im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft und knapp ein Jahr später Rost an der Heckklappe entdeckt hatte. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 2000 Euro wollte er nun von Daimler ersetzt haben. Diese Forderung wies der Konzern zurück. Er gewährt zwar für alle seit dem 24. Oktober 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine 30 Jahre lang gültige "mobilo-life-Garantie" gegen Durchrostung von innen nach außen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wagen ab dem fünften Jahr nach Auslieferung alle zwei Jahre in einer Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde. An diese Vorgabe hatte sich der Kläger jedoch nicht gehalten.
In seiner Rechtsauffassung hatte ihn zunächst das Landgericht Braunschweig bestätigt. Die dortigen Richter sahen die Einschränkung der Garantie als unwirksam an, weil der Autokäufer dadurch unangemessen benachteiligt werde.
Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. Schließlich werde dem Autobesitzer selbst die Entscheidung überlassen, "ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.
Bei etlichen anderen Herstellern sind die Garantiezeiträume kürzer, dafür aber nicht mit einer entsprechenden Einschränkung versehen. So gewährt etwa Volkswagen eine Garantie von zwölf Jahren gegen Durchrosten. "Voraussetzung ist, dass die für das Auto vorgesehenen Wartungsintervalle alle vollständig eingehalten werden", sagte ein Firmensprecher dem Abendblatt. "Eine Klausel, wonach dies in einer Vertragswerkstatt geschehen muss, gibt es nicht. Es muss nur ein Fachbetrieb sein."
Bei Opel beträgt die Gewährleistungsdauer gegen Durchrostung ebenfalls zwölf Jahre. "Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen", hieß es von dem Unternehmen. Ford übernimmt je nach Fahrzeug zwischen sechs und zwölf Jahren eine entsprechende Garantie, allerdings muss jährlich eine Korrosionsschutz-Kontrolle durchgeführt werden.
Beim ADAC und beim Auto Club Europa (ACE) stieß die Entscheidung des BGH auf Kritik. "Das Urteil trägt zur Verwirrung bei", sagte ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner der Nachrichtenagentur dpa. Bei der normalen, zwei- bis dreijährigen Neuwagengarantie dürften Leistungen nicht vom Besuch von Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden. Nach dem Urteil sei nun unklar, welche Art von Garantieversprechen an die Nutzung des Werkstattnetzes des Herstellers geknüpft werden dürfe. Auch nach den Worten des ACE-Verbraucheranwalts Volker Lempp hat der BGH "alle Schlupflöcher meilenweit geöffnet". Der Hersteller könnten nun dazu übergehen, im "Kleingedruckten" vermehrt Bindungen an ihre Werkstätten vorzusehen. "Manchmal fehlt nur ein Stempel im Serviceheft, und die Garantie ist perdu", so Lempp.
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Also bei mir war es zwar die Motorhaube, aber die wurde vom BMW AH ohne wenn und aber erneuert.
Obwohl ich nur die Kd´s im den ersten 2 Jahrenen der Garantie bei BMW machen lassen hab.
Ich hatte ca. 1 Monat vor Ende der Durchrostungsgarantie ein Problem mit dem Lenkwinkelsensor und Ihn deswegen zu BMW gebracht.
Als ich Ihn abholte, sagte mir der Servicemeister von sich aus:" Der Lenkwinkelsensor ist wieder OK aber Sie bekommen eine neue Motorhaube."
Ich war richtig erschrocken, denn ich hatte den Rost noch nicht einmal bemerkt.
Nach ca. 4 Wochen rief er an und meinte ichkönne mein Wagen vorbei bringen um die neue Haube zu montieren.
Also bei mir hat das alles einwandfrei funktioniert und ich hab nicht 1cent dafür bezahlt. -
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Original von
danke an euch
und dir für deine mühe cemeteryKeine Ursache
Deine Beratung ist ja auch immer Top
Hab noch etwas recherchiert und leider was, für dich negatives gefunden
ZitatDer Käufer kann bezüglich Lack und Durchrostung ungeachtet seiner sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Sachmängelhaftungsansprüche vom Verkäufer Nachbesserung verlangen, wenn innerhalb von zwölf Jahren nach Ablieferung des Kaufgegenstandes eine Durchrostung der Karosserie vorliegt oder wenn innerhalb von drei Jahren nach dem vorgenannten Zeitpunkt der Lack des Kaufgegenstandes einen Sachmangel aufweist. Dieses wird dem Käufer unter der Voraussetzung gewährt, dass die Inspektionen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen vorgenommen und Überprüfungen und ggf. Nachbesserungen im Rahmen dieser Inspektionen an der Karosserie und am Unterboden durchgeführt werden. Ansprüche wegen Durchrostung der Karosserie sowie wegen Lackschäden bestehen insbesondere dann nicht, wenn Schäden durch Steinschlag, Kratzer, Dellen, Unfallschäden oder umweltbedingte Einflüsse verursacht wurden.
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Original von cemetery
Was soll daran negativ sein?
Da steht nix davon, dass das Service bei BMW gemacht werden muss.
Sondern steht hier nur, dass die Intervalle für die Inspektionen eingehalten und die entsprechenden Arbeiten im Rahmen der Inspektionen durchgeführt werden müssen! -
ich werde mein glück im urlaub nochmal in einer anderen niederlassung bei mir zuhause versuchen. bmw kann sich doch nicht so sturr stellen, bei einem bekannten problem...