Probleme mit Eintragung

  • "K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freiga?ngigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen"

    Das stand bei meinem E36 sogar bei 7x16 Felgen mit ET47... Das steht glaube ich pauschal in jedem Gutachten :)

  • Ok. Wie kann der TÜV das eigentlich testen ob es schleift. Wenn er einfedert kann er ja die Reifen nicht drehen. Und es sieht schon fast so aus wie das es schleift, tut es aber nicht. Weil die Radkasten schon gut gemacht sind von BMW.
    Ich Versuch heute mein Glück nochmal ohne Termin :)

  • Er muss es eintragen da schleift garantiert nix, das würdest du dann auch im innenraum hören wen dem so wär

  • So war beim TÜV ;).


    Ergebnis:
    Nicht eingetragen!


    Grund: Vorderachse. In eingefedertem Zustand und lenkeinschlag waren im 4 mm Platz zwischen Reifen und der Kante des radkastens zu wenig. Das kann doch nicht sein.
    Der meinte da sollten so minimal 8 mm Platz sein.

  • Das ist das was ich meinte mit dem Kuli,bei mir war es so hat er Platz so das er nicht eingeklemmt ist ist alles ok.
    Du wirst einen pingeligen Prüfer erwischt haben,hast du ein Gewindefahrwerk?
    Wenn ja schraub ihn etwas hoch sonst gibt das keinen.

  • Nope ist kein Gewindefahrwerk.


    Also ist das normal das die sowas nicht eintragen oder muss da wirklich kein so ein Mindestabstand sein?

  • Ich Sage es mal so,jeder Prüfer muß es für sich selber entscheiden und fertreten können.
    Der eine IST etwas strenger der andere sagt sich eben naja wegen 4mm past schon.
    Ich hatte es selber schon nur da war der Prüfer locker,er sagte selbst was bringt es wenn du fährst und das Gewinde hoch drehst und danach eh wider runter schraubst :whistling:

  • Ja da hast du schon recht.


    Ich hab nur kein Bock das wegen so einer Lapallie ich ein neues FW reinmachen muss, kanten ziehen muss oder sonstiges.
    Ich meine es schleift ja nicht.
    Wie kann man denn nur so kleinlich sein das gibt es ja nicht.