Hab mir vor 2 Wochen meinen BMW 320 d 150 PS Bj. 2004 von einen BMW Vertragshändler in Linz gekauft. Zustandsberschreibung 3 im Kaufvertrag allerdings mit gültigen Pickerl ohne nachfolgende Mängel bis 01.2015 also neu überprüft, folgendes wurde anstandslos auf meine Reklamation hin gemacht, re Koppelstange getauscht,Handbremse hat nicht gezogen- Instandgesetzt und nun liegen die vorderen Scheibenbremsen an, die haben nur 19,5 mm ich denke da ist das Mindestmaß ordentlich unterschritten . Meine Frage ist> müssen die das noch machen, wenn ja, mit neuen Bremsbelägen ohne Kostenbeteiligung oder nur die Scheiben? ?( Bitte um Info, da ich Morgen den Termin ausmach. mfg Harry