Hallo,
hätte eine frage, aber erst schilder ich kurz meine geschichte.
Also hatte einen 323 Ci Coupè und habe es nach Nürnberg verkauft am 25.04.2015 und wurde am Montag 27.04.2015 auf den neuen Halter umgemeldet.
Ich habe dann am 26.04.2015 (1 Tag später) den Neuen 323i 4 türer gekauft und habe es erst heute 29.04.2015 auf mich Umgemeldet, da Software Fehler oder so was beim STVA war.
Der Wagen hat aber einige Reperaturen zu machen, kosten punkt ca. 1200€ und ich habe die Teile Bestellt aber fürs dran machen soll ich jetzt an Werkstatt 500-600€ bezahlen. (das wäre für meine Budget zu viel)
Jetzt habe ich einen Käufer, er würde den Wagen mit den Ersatzteilen sofort kaufen (natürlich ohne Gewinn) und selber bauen, da er ein Mechaniker ist.
So meine frage wäre,
Würde ich Ärger bekommen (Strafbar machen) vom Strassenverkehsramt oder gar vom Finanzamt.
Da ich kurzfristig 2 Autos verkauft habe??