Bagatellschaden auf dem Parkplatz, was tun?

  • Dafür hat man normal einen Rabattschutz
    das kostet halt dafür jährlich ein wenig mehr... aber was soll, dann ärgert man sich im Fall der Fälle stattdessen umso weniger.
    Das bringt dir aber auch nur "begrenzt" etwas.
    Du wirst nämlich GENAU SO HOCHGESTUFT wie ohne Rabattschutz. Bloß behälst du den gleichen Versicherungsbetrag.


    D.h. wenn du zu einer anderen Versicherung wechseln solltest, dann hast du die "schlechte Schadensklasse".


    Somit hat "nicht zu einer anderen Versicherung wechseln" & "nicht von der Versicherung gekündigt werden" dann höchste Priorität.

    hmmm also laut meinem Verständnis wird man (bei HUK) bei einem Schaden im Jahr nicht schlechter eingestuft, erhält aber auch für das folge Jahr keine bessere Einstufung. Zählt also so als wäre das Jahr in der Berechnung der schadensfreien Jahre übersprungen wurde.



    Zitat


    Ist der Rabattschutz für mich sinnvoll?



    Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag bieten wir Ihnen den Rabattschutz für Ihren Pkw an. Er verhindert in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkasko-Versicherung die Rückstufung im Schadenfall.
    Das bedeutet: Bei einem Schaden pro Kalenderjahr werden Sie nicht zurückgestuft und fahren weiterhin in derselben Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Im Folgejahr erfolgt also weder eine Rückstufung noch eine bessere Einstufung Ihres Vertrags.

    Quelle: https://www.huk.de/faq/kfz-versicherung.jsp

  • Gerade mal überflogen das Thema....


    Ich bin Bulle und kann Dir nur raten....


    Bezahle die paar Euro und gut ist...


    30 min ist zu wenig....Außer in nachweisbaren Notfällen..


    Man kann aber in 5 min die Polizei rufen und das melden. (alte Polizeiregel "Melden macht frei" )... JEDER hat ein Handy mittlerweile...


    EIn Rechtsstreit bringt hier gar nix, außer Nerven...


    Gruß, Frank

  • hmmm also laut meinem Verständnis wird man (bei HUK) bei einem Schaden im Jahr nicht schlechter eingestuft, erhält aber auch für das folge Jahr keine bessere Einstufung. Zählt also so als wäre das Jahr in der Berechnung der schadensfreien Jahre übersprungen wurde.


    :D
    Sehr verbreiteter Irrtum.
    Ruf bei der HUK an und frag nach.
    Das gilt nur, solange du bei der HUK bist.


    Siehe HUK Versicherungsbedingungen:


    https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6115IP.pdf
    Seite 19


    Also beim Wechsel der Versicherung/oder Kündigung durch die HUK wirst du bei der neuen Versicherung wie ein "ganz normaler Fahrer mit Unfällen" behandelt. ;)

  • Zettel hinterlassen läuft auch unter Fahrerflucht, also bezahlt das lieber bevor noch Jemand auf die Idee kommt das es Fahrerflucht war. Das wird mit Punkten und so weiter sicherlich teurer.:)


    Völlige Zustimmung. Das hätte deutlich schlimmer ausgehen können (Führerscheinentzug usw) bezahlt den Quatsch und nächstes mal nicht nur einen Zettel hinterlassen. Gut gemeinter Rat.