Tieferlegungsfedern nicht eingetragen

  • Im ersten Link geht es aber um Diebstahl, d.h. Kaskoversicherung. Dass die erlischt ist klar, ist ja eine Zusatzleistung. Dazu steht die gesetzlich benötigte Haftpflichtversicherung natürlich im Unterschied, die ist nämlich dazu da den Halter abzusichern ggü. existenzbedrohenden Forderungen Dritter. Bei der Haftpflicht kommt es auf die Versicherung an, manche übernehmen auch bei grober Fahrlässigkeit die Kosten. Meist muss man aber bis zu 5000€ selbst bezahlen (eine gesetzlich festgelegte Grenze).


    Bei mir steht dazu in den AGB z.B.

    "Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung D.3.3

    In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende

    Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per-

    sonen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Dies

    gilt nicht für Umweltschäden nach dem USchadG (A.1.1.7).

    Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen

    Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind."


    S. auch:

    Regress der KFZ-Versicherung - Verkehrsrecht-Ratgeber


    Hier noch eine anwaltliche Stellungnahme:

    Konsequenz durch Verlust der Betriebserlaubnis mit Tuningteilen in einem PKW
    Zu den Voraussetzungen und Folgen des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung durch nachträglichen Einbau…
    www.frag-einen-anwalt.de

    Daraus kann man ablesen, dass es auch einen Unterschied macht, ob bei einem Unfall ein nicht eingetragenes Fahrwerk überhaupt ursächlich für den Unfall war oder nicht (Nachweis ist deine Pflicht, ggf. teures Gutachten nötig).


    Davon zu unterscheiden sind alle strafrechtlichen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen (s. letzte Antwort des Anwalts).

  • Ja Moment, jetzt wirfst Du aber zwei Dinge durcheinander.

    Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied ob Fahrzeugteile ohne jegliche Unterlagen oder welche mit. Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du damit schon Monate durch die Gegend fährst und somit Vorsatz begehst, wird die Versicherung natürlich das erstmal versuchen zu nutzen zur Leistungsverweigerung, wird aber damit nicht dauerhaft Bestand haben.

    Sonst wäre es ja auch schlicht weg nicht möglich Dinge selber zu verbauen und damit zur Prüfgesellschaft zu fahren, die dann erst die Sicherheit feststellt.

    ist es nicht. unverzüglich nach Einbau zur Prüfstation fahren. Falls nicht möglich, zum Termin einbauen oder den Wagen solange stehen lassen.

    Ich seh jetzt nicht, wieso da eine Art Grauzone existieren sollte, nur weil manche die gern hätten oder vor logistischen Problemen stehen, wenn sie es auf die korrekte Art machen.


    Im ersten Link geht es aber um Diebstahl, d.h. Kaskoversicherung. Dass die erlischt ist klar, ist ja eine Zusatzleistung. Dazu steht die gesetzlich benötigte Haftpflichtversicherung natürlich im Unterschied, die ist nämlich dazu da den Halter abzusichern ggü. existenzbedrohenden Forderungen Dritter. Bei der Haftpflicht kommt es auf die Versicherung an, manche übernehmen auch bei grober Fahrlässigkeit die Kosten. Meist muss man aber bis zu 5000€ selbst bezahlen (eine gesetzlich festgelegte Grenze).


    Hier noch eine anwaltliche Stellungnahme:

    https://www.frag-einen-anwalt.…n-einem-PKW--f307978.html

    Daraus kann man ablesen, dass es auch einen Unterschied macht, ob bei einem Unfall ein nicht eingetragenes Fahrwerk überhaupt ursächlich für den Unfall war oder nicht (Nachweis ist deine Pflicht, ggf. teures Gutachten nötig).

    den ersten Link habe ich hauptsächlich wegen einem Satz gepostet und weil es tatsächlich das erste Ergebnis der Suche war - ich wollte nicht lügen gestraft werden.

    Anyway, da steht: "Die Kfz-Versicherung war ungültig, da nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge nicht versicherbar sind"

    und auch hier sehe ich nicht, wieso da auf einmal eine Grauzone wegen irgendwelcher Termine entstehen sollte. Nicht für den Straßenverkehr zugelassen = nicht versichert, das ist von Rechts wegen so und nicht wegen der Vertragsautonomie, die kann sowas m.W. dann auch nicht aushebeln.


    wenn ihr mal ehrlich seid, wisst ihr auch, dass jede Versicherung nach jedem erdenklichen Schlupfloch suchen würde. Ob das nun der Kunde ist der die Rechnung übernimmt, oder die Gegenseite - das ist dem Versicherer doch einerlei.

  • Das ist aber nicht richtig, denn die Zulassung erlischt nicht, nur weil die Betriebserlaubnis erlischt.


    https://www.bussgeldkatalog.or…riebserlaubnis%20erlischt.


    In dem von dir genannten Beispiel mit dem Motorrad ist die Zulassung erloschen, weil das Motorrad an sich ohne Drosselung überhaupt nicht zulassungsfähig war, weil es eine Rennmaschine ist. Das Motorrad wurde ja schon vor der Zulassung wieder zurück gerüstet. Dadurch hätte die Zulassung nie erteilt werden dürfen. Das ist etwas anderes, als wenn du an einem zugelassenen Auto herumbastelst. Die Zulassung erlischt nicht durch bloßes Tuning, sondern nur die Betriebserlaubnis.


    Die KFZ Haftpflicht erlischt dadurch auch nicht, denn der Vertrag bleibt ohne Kündigung immer bestehen. Die KFZ Haftpflicht ist wie oben schon geschrieben leistungsfrei aufgrund der Gefahrenerhöhung, aber eben gesetzlich begrenzt auf 5000€, alles darüber hinaus muss die Haftpflicht übernehmen. Das ist so gesetzlich geregelt, da kann die Versicherung nichts ändern.


    Was die Versicherung aber machen kann, ist dir eine Vertragsstrafe aufbrummen, dir kündigen und die SF-Klasse erhöhen. Kosten für Gutachter, Bußgeld, Kosten für Gericht, Anwalt, ggf. Schmerzensgeld bei Personenschaden und sämtliche Eigenkosten muss man darüber hinaus aber auch selbst übernehmen und landet dann schnell bei sehr viel mehr als 5000€. Selbst bei unverschuldetem Unfall ist nicht garantiert, dass man keine Teilschuld zugewiesen bekommt und hat man einen Unfall mit einem relativ neuen oder höherwertigen Auto, sind die 5000€ Eigenanteil dann auch sehr schnell erreicht. Den Gutachter wird man immer bezahlen müssen, weil einem garantiert erstmal eine Schuld unterstellt wird, dass der Unfall durch das nicht eingetragene Fahrwerk mit verursacht wurde. Das Risiko ist dadurch schon sehr hoch und man kann natürlich nur absolut davon abraten ohne Betriebserlaubnis rumzufahren. Soweit ich weiß, darf man auch nur auf direktem Weg zum TÜV fahren, also einen Termin eine Woche später zu haben reicht nicht aus.

  • was würde passieren falls ich in der 1 Woche angehalten werde


    Sind H&R Federn

    Die würden als erstes einen Wagenheber holen, Das Auto hochbocken...... sich unter jeder Rad legen und die Nummern vergleichen mit dem im Fahrzeugschein.

    QUATSCH ;) Warum sollte die dich ausgerechnet auf die Tieferlegungsfedern ansprechen ??

    Wenn dein KFZ nicht ganz offensichtlich so tief ist, dass kein Papier zwischen Rad/Kotflügel passt, werden die sich nicht für deine Tieferlegungsfedern interessieren.

  • Kami, danke für die Erläuterung. Klingt schlüssig und kommt unterm Strich bei ähnlichen Konsequenzen raus.