Hallo Bmw Tuner>>>brauche Ganz Dringend Hilfe FÜr Meine 19zÖller!! Hilfe Bitte!!

  • so wie ich das sehe, gelten für dich die auflagen: 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A


    und da steht nix das du hinten andere fahren musst ;)

    Ja ich habe Idole, einer davon fährt nen M5, nen anderer hat keinen Namen und der nächste bist eventuell Du!
    Mfg Sebbel

  • Wie nicht der fall?? Also darf ich die räder so fahren mit 235er da die nicht aufgeführte reifengröße nur für eine andere Felgengröße gilt!! Aber der vermerk in der auflage 57E:Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
    Hääää??

    :PMit einen 3er ist es doch am schönsten!! :P

  • So Jungs, das lese ich daraus:


    KFZ BMW 346 Cabrio darf mit:
    235/35R19 91 (11A, 21B, 21J, 22B, 22L, 24J, 24M, 54A)
    oder
    235/35R19 87W (11A, 21B, 21J, 24J, 54A, 57E, 68X)
    fahren.


    Die 235/35R19 91 sind rundum (vorn und hinten) zulässig, wenn die Radhäuser ihre 7mm Platz zum reifen haben und die Lauffläche nach oben nicht zu sehen ist.


    Die 235/35R19 87W sind NUR zulässig mit:
    -57E: Reifengröße 235/35R19 87W ist nur an der Vorderachse erlaubt
    -68X: Hinterachse muß 265/30R19 haben, die nur auf einer ANDEREN Felgengröße zulässig sind.



    Im Klartext:


    An deinem BMW 346 Cabrio darf auf dieser Felge auf beiden Achsen ausschließlich die Reifengröße 235/35R19 91 gefahren werden.



    ich hoffe alle Klarheiten sind beseitigt :)


  • Genau das habe ich auch gesagt, aber auf mich wollte ja niemand hören..

  • Denk nur an die Tragfähigkeit von 235/35R19 91, dann ist alles ok.
    Tip für günstige Reifen, direkt vom Händler, der sie dir auch aufzieht: http://www.reifen-vor-ort.de/


    Reifentest für 19" http://www.sportauto-online.de…_article_511534_14469.hbs

  • Hallo,


    dazu ne ähnliche Frage:


    Ich fahre einen Bj 06/2001 330 Ci (170kw) Folgende Felge mit Reifen hätte ich gern.


    Felge DBV S-AUSTRALIA - 8x19 ET35 / 5x120 mit 225 oder 235 -> Welcher Eintrag im Gutachten ist hier einschlägig ?


    Gutachten: http://dbv.jfnet.de/pdf/000406…-120-5-72-35-32048zcw.pdf


    Frage noch zu den Auflagen, die häufig bei 19 Zoll Felgen dabeistehen: Hab mir hier einigen Foreneinträge durchgeschaut - Ich dachte die passen problemlos beim Coupe und Cabrio. Sind dann trotzdem folgende dieser Auflagen noch am Cabrio umzusetzen ?


    "21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."
    "21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen."
    "24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."
    "54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen."


    Viele Grüße
    Marc