CO2-Ausstoß: Was wird eingetragen nach LPG-Einbau?

  • In meinem 330i werkelt ja nun 'ne Vialle-LPG-Anlage. In der Einbaubescheinigung vom Umrüster steht ein CO2-Ausstoß von 216 g/km im LPG-Betrieb. Normalerweise hat ja mein Wagen 222 g/km (Benzin). Als ich meine Anlage beim Amt eintagen ließ haben sie den alten Wert belassen. Ich bin daraufhin gleich zurück (hab's sofort gemerkt) & hab um Korrektur gebeten. Die Damen waren da auch irgendwie recht unbeholfen & wußten auch nicht so wirklich Bescheid. Ich war mir meiner Sache aber sicher & sie trugen mir auch den neuen Wert, quasi auf 320i-Benziner-Niveau ein.
    So, wenn ich aber nun recht überlege: Hab ich Recht gehabt? Ist ja immerhin ein bivalentes KFZ. Kann aso auch immer noch nur auf Benzin fahren & somit mehr CO2 produzieren als eingetragen ist. Ist das nun korrekt so, daß ich den (niedrigeren) LPG-CO2-Ausstoß eingetragen bekommen habe? Mir soll's nur Recht sein.
    Es muß da ja 'ne konkrete Regelung geben, oder? Wie ist es bei euch? Was ist bei euch eingetragen?

  • Wo kommst Du genau her? Hab in deinem Profil nichts gefunden...
    In Deutschland wird nirgends ein CO2-Ausstoß in die Papiere eingetragen (oder ist da was an mir vorbeigegangen???)

  • Ups, tatsächlich! Wieder was gelernt.
    Allerdings wurde bei mir der CO2-Wert bei meiner LPG-Eintragung nicht geändert. Hab gerade mal das Abgasgutachten zur Gasanlage rausgesucht, da steht diesbezüglich auch überhaupt nichts drin. Die gute Dame vom Amt konnte also auch nichts eintragen :( Aber ich denk mal, dass der schlechtere Wert drinstehen müsste, Du könntest ja theoretisch überwiegend mit Benzin fahren...


    PS: Aber ist ja eigentlich egal, wir werden ja eh nicht nach Schadstoffausstoß besteuert...

  • Bei mir steht's (stand's) nur in der Einbaubescheinigung die ich dann auch bei der Zulassungsstelle abgeben mußte.
    In dieser Bescheinigung waren die Werte für z.B. Fahrzeuggewicht, CO2-Ausstoß offen. War auch richtig das Feld V.7. Ich denke also schon, daß das umgetragen werden soll / muß. Egal was da jetzt in Zukunft steuerlich auf uns zukommt.
    Interessiert mich halt wie's bei euch gehandhabt wurde... ;)

  • Hallo,


    nach Einbau einer LPG wird meines Wissens der CO2-Ausstoß in den Papieren nicht geändert, da das Fahrzeug ja weiterhin mit Benzin gefahren werden kann. In den Papieren steht der "höchstmögliche" CO2-Ausstoß. Da hat also einer Glück gehabt auf dem Amt.

  • Das ist aber (wie auch bei mir) nur Spekulation. Kann jemand 'ne Quelle nennen, wo man konkret was nachlesen kann?
    Ich denke die haben das bei mir schon richtig ausgefüllt, da es in meiner Einbaubescheinigung ja explizit heißt: "Empfehlung für die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I".
    Und dann kommen eben die Felder die zu ändern sind. Also Kraftstoffart, Leermasse, CO2 usw.
    Wird also schon ok so sein nehm ich mal an. Trotzdem waren die ziemlich planlos. Interessant wäre aber wie's bei euch gehandhabt worden ist - gerade bei VIALLE-Fahrern...

  • Ich kann meine Überlegung jetzt grad nicht mit Fakten und Quellen belegen, ich bin aber ebenfalls der Meinung das die Neueintragung des LPG-Co2-Werts falsch ist.


    Ich habe gerade bei mir nachgesehen, habe noch die 217g vom Benzin drinstehen. Das der LPG-Wert den Unterlagen beiliegt ist selbstverständlich, die benötigt der TÜV zur Abnahme. Aber im Fahrzeugschein wird meines Wissens nach immer der schlechteste Wert eingetragen. Und wer jetzt meint, warum dann nicht der "Vollgas"-Wert eingetragen wird... Dazu gibts schließlich den Drittelmix.
    Aber was solls, jetzt hast Du's drin, freu dich über die paar Euro weniger ab 2011. ;)

  • Die Co2-Besteuerung gilt dann aber nur für Neuwagen, die ab 2011 zugelassen werden. Ich glaube, beim Altbestand bleibt alles wie gehabt, Besteuerung nach Hubraum/Schadstoffklasse.

  • Zitat

    Original von tl-donner
    Die Co2-Besteuerung gilt dann aber nur für Neuwagen, die ab 2011 zugelassen werden. Ich glaube, beim Altbestand bleibt alles wie gehabt, Besteuerung nach Hubraum/Schadstoffklasse.


    Soweit ich weiß gilt die Besteuerung für alle ab dem Zeitraum des Starts der Co2-Steuer.
    Und es stimmt, vorerst soll sich beim Altbestand nichts ändern, dies allerdings nur bis 2015 / 16, danach soll's auch denen an den Kragen gehen.