Betriebsanleitung => Tagfahrlicht?

  • Tagfahrlicht müssen eigenständige leuchten sein die keine andere funktion übernehmen.
    D.H. wir müssten die nebler umfunktionieren, sodass wir garkeine nebler mehr haben wenn wir auf den knopf drücken.


    Ebenso muss das TFL bei Abblendlicht erlischen.

  • Nein, du verstehst das nicht ganz! Du kannst die Original Nebelscheinwerfer in deiner Frontschürze nur dann als Tag Fahr Licht benutzen wenn sie nur als TagFahrLicht und
    nicht mehr als Nebelscheinwerfer fungieren. Zu deutsch: entweder oder, nix mit oder ohne andere leuchten!!! Entweder du fährst typisch +++++bmw-fahrer++++++......blabla
    mit standlicht und nebelscheinwerfer rum, oder du besorgst dir ein Modul welches DRL über NS erlaubt und nutzt diese dan "AUSSCHLIESSLICH" als Tagfahrlicht. also rein
    offiziell, rechtlich........blabla
    Oder du lässt dir schlicht und einfach das US DRL codieren.

    Car&KeyMemory Codierungen auf Anfrage :floet:
    US-Tagfahrlicht, US-Blinker, Optische und/oder Akustische Quittierung, Bi-Xenon..., etc...
    Um zu wissen was man Codieren kann ist nicht das Baujahrentscheident, sondern
    der CodierIndex.
    :lehrer:

  • Hi,
    o.k. ich denke, ich habe es schon verstanden, die Lösung von Amando mit dem elight Modul von Carsution ist doch ganz interessant, damit kann man die NSW als Tagfahrlicht programmieren und es scheint dann auch stvo-mäßig und tüv-mäßig o.k. zu sein, die NSW sind dann eben nur Tagfahrluchten, als NSW plus Standlicht oder NSW plus Abblendlicht funktionieren sie dann nicht mehr. Für die Leute, die das US-Licht nocht so super finden, ist das ja eine Alternative


    Mich hat aber noch interessiert, was mit dem Schalter für die NSW passiert ist, gibt es den noch, was passiert beim draufdrücken, muss er "stillgelegt" werden???
    Denn alle vorhandenen Schalter müssen ja funktionieren. Bei der HU spielt der Prüfer ja mit allen Knöpfen rum...


    Gruß
    Mike

  • Vielleicht noch einmal ein kleiner Einwand meinerseits. Damit die NSW als Tagfahrlicht (TFL) StVO gerecht sind, bedürfen Sie einer entsprechenden Kennzeichnung. Fehlt diese, so dürfen sie nicht als TFL genutzt werden.