Gebrauchtwagencheck und Gewährleistung

  • Hi!


    Habe mir vor kurzem einen gebrauchten e46 Touring bei einem Händler gekauft (es war ein Mercedesautohaus).


    Neben dem Kaufvertrag hat mir der Händler noch ein Protokoll eines Gebrauchtwagenchecks ausgehändigt, nachdem der Wagen absolut mängelfrei ist.


    U.a. wird bestätigt das keine Unfallschäden feststellbar seien und auch keine Lackausbesserungen. Daneben wurde z.B. der Zustand der Verglasung als einwandfrei und ebenso Motor und Getriebe...


    Nun habe ich bereits vor dem Kauf festgestellt das unten in der Frontschürze ein paar Macken mit Lackstift ausgebessert wurden, vermutl. nach einer kleinen Bekanntschaft mit einem hohen Bordstein, nichts wildes eigentlich nur eine Gebrauchsspur wegen der ich auch nichts sage (ist ja schliesslich schon ein 6 Jahre alter Gebrauchter).


    Jetzt habe ich im Nachhinein aber noch ein paar Dinge bemerkt:
    1. sehr kleiner Steinschlag im Fahrersichtbereich der Frontscheibe
    2. Cupholder in der hinteren Mittelarmlehne klemmt - lässt sich nicht aufklappen
    3. Drehzahl punpt etwas kurz nach dem Anlassen bei kaltem Motor (legt sich aber schnell wieder), ebenso pumpt die Drehzahl beim rollen etwas hoch und runter (ca. 2-300 Umdrehungen) - es ist ein Automatikgetriebe. Ist das normal?
    4. Der Aggregatunterschutz scheint von o.g. Bordsteinkuss beschädigt zu sein, jedenfalls hing da ein Kabel raus mit einem Sensor dran (vermutlich Temperatursensor auf der Beifahrerseite). Zudem konnte ich das Kabel nicht wieder einklemmen, habe es jetzt notgedrungen einfach in das Loch gesteckt. Der Unterbodenschutz ist auch nicht aus einem Stück, scheint also irgendwie gerissen zu sein.


    Dies alles waren Dinge die ich beim Kauf nicht gesehen habe und m.E. nichts mit Verschleiss zu tun haben. Also ein Fall für die Gewährleistung, meine ich (ok der Steinschlag ist evtl. doch mein Ding, eine Scheibe ist ja quasi ein Verschleissteil).
    Kann sich der Händler nun auf das von ihm selber beauftragte Gutachten berufen und somit die Beweislast umkehren, auch wenn der Kauf erst 1 Woche her ist? Oder habe ich gute Chancen meine Ansprüche geltend zu machen?