Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Man kauft bei einem Vertragshändler einer anderen Premiummarke einen e46 EZ 04/2003
Zum Kaufvertrag bekommt man einen Gebrauchtwagencheck beigelegt lt. dem an dem Wagen alles in Ordnung ist, explizit wird auch geschrieben das an dem Fahrzeug keinerlei Korrosion festzuzustellen sei.
Zwei Wochen nach dem Kauf entdeckt man an der hinteren Einstiegsleiste eine Rostblase (noch geschlossen) mit einem Druchmesser von etwa 1,5 cm.
Der Verkäufer verweist zunächst an BMW - Werksgarantie (6 Jahre gegen Rost) ist ja erst seit einer Woche abgelaufen.
BMW lehnt nun die Garantie ab, mit der Begründung es handle sich um Flächenrost (hier nur 3 Jahre Garantie) und nicht um Kantenrost.
Daraufhin ruft man beim Verkäufer an und schildert die Sache. Nun soll man ihm schriftlich die Sache schildern, am besten mit Fotos und dann soll entschieden werden ob die Sache im Rahmen der Gewährleistung repariert wird.
Nun die Frage: Was sollte man bei der Formulierung beachten? Ist dies ein klarer Fall für einen Mangel der vom Verkäufer eines lediglich 6 Jahre alten Gebrauchten einer sog. Premiummarke auch behoben werden muss? Zumal ja die Korrosionsfreiheit schriftlich bestätigt wurde?
Vielen Dank im voraus für Eure Meinung!