Erstmal mein Mitleid für die schlechte Arbeit deiner Folientönung.
Du hast wenn ich mich richtig erinnere ein Anrecht auf Nachbesserung diese dürfen sie bis zu 3mal ausführen ohne zusätzliche kosten für dich. Wenn das nach 3mal alles nichts wird hast du ein anspruch auf Wandlung des Kaufvetrags. Er bekommt seine Ware und du dein Geld zurück. Aber genauer steht das im BGB drin leider habe ich den § dazu grade nicht im Kopf. Alternativ könnte er dir aber auch einen Preisnachlass vorschlagen. An deiner Stelle würde ich das dann bis zum Materialpreis runterdrücken oder auf eine Entfernung zu seinen kosten bestehen da du nicht mit der Arbeit einverstanden bist. Die meisten machen sich aber dann nicht mal die Arbeit die Folie zu entfernen weil es zusätzliche Arbeitszeit ist die nicht bezahlt wird für ihn. Hätte aber an deiner Stelle gleich nicht den vollen Betrag bezahlt sonder nur eine Teilzahlung gemacht bis es zu deiner zufriedenheit nachgebessert worden ist. So hat es mal ein Bekannter gemacht der hat dann nur die Hälfte der Summe beglichen bis die Sache geregelt war. Aber lass am besten deinen Anwalt das ganze machen bei den läuft das recht schnell ab und du hast dann meist ein Ergebnis wo du mit zufrieden sein kannst.
Und die Sache mit dem Azubi ist eine Frechheit hoch 3 wenn der so dreißt ins Gesicht lügt würde ich auch sagen du hast für eine volle saubere Dienstleistung bezahlt und erwartest dafür auch diese entsprechend und das was ausgebaut werden muss wurde dir nicht gesagt das du das explizieht ausführen sollst.
Sag uns mal wie das ganze dann ausgegangen ist.