Hi zusammen,
ich habe gerade folgende Situation und würde gerne wissen, ob
1. die Abnahme gleichzeitig mit der HU gemacht wird/werden kann und
2. ob diese Art der Abnahme durch einen selbstständigen Prüfer bei der KÜS gemacht werden darf (Hintergrund der Frage: sollte eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 nötig sein, ist mein Wissensstand, dass diese nur von amtlichen Prüfern beim TÜV gemacht werden dürfen)
Situation:
330Ci Cabrio EZ 03.2004
Derzeit eingetragen: H&R Federn & LM-Rad 8,5 x 19 ET35 mit 235/35 R19 (BBS CH 004)
Soll eingetragen werden: H&R Federn unverändert & BMW Performance M313 8 x 19 ET37 + 9 x 19 ET39 (225/35 & 255/30)
Hierfür habe ich:
- Traglastgutachten von BMW
- Reifenfreigabe von Goodyear
- Abnahmeprotokoll vom Vorbesitzer, der die Räder auf einer E46 Limo eingetragen hatte
Radlaufkanten sind bereits für die BBS Felgen umgelegt worden, Freigängigkeit ist da.
Reicht all das für eine Eintragung per Einzelabnahme aus? Wie ist das generell bei OEM Felgen einer anderen Baureihe, für die es ja kein Gutachten gibt? Hat jemand Erfahrung?