Bin mir da über die aktuelle rechtliche Lage nicht sicher, aber es war mal so, dass es nur um die Lauffläche ging (von oben gesehen).
Meine aber da war auch nochmal was mit Fußgängerschutz und bestimmte % der Lauffläche muss auch nach vorne und hinten bedeckt sein usw.
Ob das eingetragen und noch dazu legal ist...?
On Topic: Es is halt schon wieder so extrem dass ichs schon wieder iwie geil finde. Nur die komplett gelben Scheinwerfer wollen mir einfach nicht gefallen
Puh, da bin ich nun überfragt.
Kumpel von mir musste bei seinen M67 (auf nem Coupe) für den Tüv sogar Schmutzfänger montieren ... und das ist noch lange nicht so extrem...