Beiträge von sascha1991

    Ja sorry, stimmt, ich rede hier immer nur für BaWü, mein Fehler, Danke dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast.


    Aber eine mündliche Verwarnung ist auch das anbieten eines Verwarngeldes. Das nennt man bei uns zumindest so, wenn du ihm das Aufnahmeblatt unterschreioben lässt. Sollte der Betrag über 35 Euro gehen oder du das Verwarngeld ablehnst, was dein gutes Recht ist, kommt es zum förmlichen Bußgeldverfahren, und somit auch zu einer "schriftlichen" Verwarnung.
    oder irre ich mich?
    So machen wir das auf jeden fall.

    Hab mal gelesen, dass diese Schilder "Hier gilt die StVZO" nur bedingt rechtskräftig sind. Und das würde dann auch dazu passen, dass die Polizisten kein Geld wollten - Sonst kostet Vorfahrt nehmen ja wie gesagt 30 oder 35 ? - Und das kassieren die normalerweise direkt bar ab.



    Bar-Verwarnung geht NUR bei ausländischen Kfz-Führern. Alle anderen zahlen es per Überweisung, also nachdem man Post bekommt.

    Hallo liebe Gemeinde,


    wie schon in der Überschrift erwähnt, ist bei mir hinten das Differantial, wenn es diese "Kugel" genau in der mitte der hinteren Achse ist, feucht. Da is alles voll mit Öl.
    Aufgefallen ist mir das, als ich nachgucken wollte, ob iwas mit der Aufhängung nicht stimmt, da ich so ein Klacken(ist wie wenn Metall gegen Metall schlägt) in scharfen Kurven habe.


    Muss ich mir Sorgen machen, und das mal überprüfen lassen, also beides??


    Bitte helft mir.


    P.S: Soll ich das mit dem Klacken noch mal in die Sparte Karrosserie schreiben, oder könnt ihr mir das hier auch beantworten?


    Vielen Dank

    Es ging mir nicht darum, dass ich sagen will, dass ich Recht habe, sondern eher dass ich mit seiner Antwort nicht einverstanden war. Wenn man so etwas sagt, dann sollte man da auch ne Begründung dazu schreiben, damit derjenige weiß, was er da falsch gedacht hat. Wie ich im ersten Beitrag schon sagte, war ich mir selbst nicht sicher....


    Wow, bin zwar noch nicht lange hier, aber hatte bisher von den Antworten immer nen guten Eindruck. Aber die Antwort ist weder produktiv für den Fortschritt des Themas noch für dich selbst.
    Du schreibst etwas beleidigendes auf eine Antwort, mit der man versucht demjenigen zu helfen, ohne auch nur eine Begründung dafür zu posten. Schreib doch einfach hin was es genau ist, und wie er das machen soll, dann können wir uns die Diskussion sparen.
    Leider muss ich dich enttäuschen, dass meine Antwort völlig Schwachsinnig ist, da ich mir das mehr oder weniger von meinem Lehrer habe bestätigen lassen, also halte dich bitte ein bisschen mit deinen voreiligen kontraproduktiven schnellantworten zurück.


    MfG Sascha

    Also ich kenn jetz nicht den genauen Tatbestand, und somit auch die TBM dafür nicht, aber es ist was zwischen betrug und Unterschlagung. Somit hättest du das Recht dies rechtlich durchzusetzen. Somit auch eine Chance auf einen täteropferausgleich. Jedoch muss geklärt sein, dass diese flächen eben nicht besser gehen, oder ob er sich abgesichert hat, dass diese Fläche als kritisch bezeichnet wird, und du somit nach seiner Verordnung keine Chance hast es einzuklagen.