ZitatOriginal von infodoc
Hab neulich n paar Urteile gelesen.
In der Regel ist es so, daß bei Fehlern die innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb aufgetaucht sind davon ausgegangen wird, daß sie schon beim Erwerb vorhanden waren. Egal ob Verschleißteil oder sonstwas.
Muss also Dein Händler kostenlos machen.
Hab leider keine Links für Dich zu dem Thema.
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ZitatOriginal von xeono
So siehts aus, Infodoc hat recht. Generell hast Du 12 Monate Garantie durch den Verkäufer, EuroPlus hin oder her. In den ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer Dir beweisen das der Mangel nicht von Dir verursacht wurde, in den weiteren 6 Monaten müsstest Du darlegen dass der Mangel nicht von Dir verursacht wurde (sollte aufgrund Deiner Werkstattbesuche problemlos belegbar sein das da schon vorher was war).
Also auf zum Anwalt wenn Dein
die Kosten nicht übernehmen will! Ich würde da nicht lange fackeln und Anwälte sind nicht wirklich teuer im Vergelich zu den Reparaturen, auch ohne Rechtschutz.
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Rechtschutz wirste wohl haben, oder?