Das Thema Eintragen gab es auch schon mal wegen des US-TFLs.
Die Frage ist nämlich, ob es einem überhaupt etwas bringt, falls irgendein TÜV-Prüfer die per Einzelabnahme durchwinkt, solange die kompletten Scheinwerfer am Ende trotzdem keine RL-Kennzeichnung haben.
Ich kenne mich mit der rechtlichen Komponente von Einzelabnahmen nicht aus, aber andere Leute behaupten, dass die Aktion ohne ein Gutachten vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe hinfällig ist, weil der Gesetzgeber nunmal sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene klare Vorgaben aufgestellt hat.
Inwiefern eine ABE für die Ringe selbst (bzw. in Verbindung mit den E46 Scheinwerfern) als TFL zulässig ist, wäre noch eine andere Frage. Dann könnte man mal den Herstellern auf die Füße treten, ihre Produkte doch bitte entsprechend prüfen zu lassen. Aber wie gesagt: Ob so eine Art ABE für die Ringe legal wäre, weiß ich nicht.