Solange wirklich nirgendwo darauf hingewiesen wurde, dass die Spiegel einzuklappen sind, muss der Betreiber für den Schaden haften. Allerdings würde ich das mal ganz fix dokumentieren bzw. mir einen Zeugen organisieren. Nicht, dass am Ende nur ein Mitarbeiter vergessen hatte, das Schild mit den Nutzungsbedingungen rauszustellen und morgen heißt es dann, das hätte doch heute auch die ganze Zeit dort gestanden.
Mein Vater hatte bzw. hat ein paar Tankstellen und da habe ich auch schon ein paar wilde Geschichten erlebt. Am härtesten war ein zwischen den Bürsten verkanteter Opel Astra, dessen Fahrerin behauptete, die Anlage hätte das Auto mitgerissen. Das Videoband zeigte allerdings, wie während des Einsprühens die Rückfahrlichter angingen und der Wagen - ohne von der Anlage berührt zu werden - plötzlich nach hinten losschoss.
Wie auch immer: Der Pächter soll sich mal nicht so anstellen, er hat ein bisschen Papierkram zu erledigen, aber den Schaden zahlt die Versicherung bzw. Gesellschaft. Wenn nicht auf das Einklappen hingewiesen wird, ist es eben seine Schuld. Gibt auch genug Anlagen, wo man die Spiegel nicht einklappen muss.