Hier mal was Interessantes zum Thema aus wiki:
Auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind (z. B. der Mittelsitz auf der hinteren Sitzbank bei vielen PKW), ergibt die Verwendung eines erhöhenden Kindersitzes keinen Sinn. Allerdings ist es nach § 21 Abs. 1a Satz 3 StVO nur dann zulässig, ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ohne Kindersitz auf einem solchen nur mit Beckengurt gesicherten Sitzplatz zu transportieren, wenn andere Möglichkeiten zur Befestigung eines Kindersitzes (z. B. auf dem Beifahrersitz) ausgeschöpft sind........
......Drei Kindersitze nebeneinander sind häufig nur in Fahrzeugen mit Einzelsitzen problemlos montierbar. Moderne und sichere Kindersitze sind breiter geworden und können meist nur mit einem Dreipunkt-Sicherheitsgurt befestigt werden. Auch wenn die Rückbank breit genug ist, so macht häufig die Form der Rückbank mit einem dicken Höcker in der Mitte oder stark ausgeprägte Lehnen sowie im Polster verdeckte Gurtschlösser die Montage von drei Kindersitzen im Fond unmöglich.
Im März 2007 hat die Zeitschrift Auto-Bild 152 PKW überprüft, mit dem Ergebnis, dass sich in nur 21 PKW drei Sitze kinderleicht nebeneinander montieren lassen, bei 29 weiteren passten drei Kindersitze knapp auf die Rückbank und waren schwierig zu montieren.[10]
Bei der Auswahl der Kindersitze muss deshalb auf Gurtausrüstung und Platzangebot Rücksicht genommen werden.[11] Bei Autotests beurteilt der ADAC als einer der wenigen Tester regelmäßig unter der Rubrik Kindersicherheit die Anzahl der maximal zu montierenden Sitze.