Türschloss hat er links keines, nur rechts.
Spiegelverstellung ist links aber funktioniert nicht. Rechts ist die Öffnung mit einer Kappe verschlossen.
In Zulassungsbescheinigung Teil II steht nichts von RHD. Dort findet sich aber ein Hinweis auf eine ältere Bescheinigung die eingezogen wurde.
Na ja, wenn alles sauber gemacht wurde und technisch ok ist und das Auto gut fährt.... könnte man ja damit leben...
Wenn ich schon lese, dass die Spiegelverstellung nicht geht und das Schloss auf der falschen Seite ist. Da fragt man sich wie ist der Rest umgebaut.
Aber es bleibt trotzdem ein Thema, wo sich unbedingt ein Fach-Anwalt mit befassen sollte, denn es ist auf jeden Fall seitens des Verkäufers eine arglistige Täuschung, die einen entsprechenden Abschlag des Kaufpreises rechtfertigt.
Oder eben eine Annullierung des Kaufvertrages, denn genau genommen ist es Betrug, wenn dies verschwiegen wurde seitens des Verkäufers
Wo ist es argliste Täuschung?
Er hat ein Fahrzeug mit gültigem TÜV und voll verkehrssicher.
Außerdem setzt arglistige Täuschung einen Mangel voraus, der vorsätzlich verschwiegen wurde. Das es ein RHD war, ist grundsätzlich kein Mangel.
Wenn also nicht im Kaufvertrag nicht irgendwas steht von deutsches Fahrzeug, kein Import bla bla ist das mit Rückabwicklung schon essig...
Ob das arglistige Täuschung ist oder nicht, müsste denke ich ein Anwalt klären. Meiner Meinung nach müsste es mindestens einen Preisnachlass geben.
Vielleicht lässt der Verkäufer auch mit sich reden und nimmt den BMW zurück, wenn der Käufer dies überhaupt möchte.