baron-tigger: Kein plan wieso du hier immer wieder von irgendwelchen anderen Fällen redest. Ich beziehe mich auf den aktuellen Thread. Und einen Wagen, der einen Seitenschaden hatte, bei dem sogar das Dach was abbekommen hat (!!!), kann nicht als unfallfrei gelten!
Beiträge von Icefeldt
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Ich war gerade bei BMW und wollte mal nach der Reparaturhistorie und dem Serviceheft fragen, in dem eine Eintragung für eine Inspektion in der lokalen BMW Niederlassung eingetragen war.
Fakt ist: Das Auto war noch nie in der Niederlassung, die eine Eintragung ins Scheckheft gestempelt hat. Weiter sind wohl mal Stempel verschwunden und BMW ist jetzt auch dran interessiert das aufzuklären. Die Unterschrift im Serviceheft ist in der Niederlassung nicht bekannt.
Weiter wurde mir gesagt, dass in einer "inoffiziellen" Datenbank etwas von 190.000 km Inspektion steht, obwohl das Fahrzeug momentan 170.000 km auf der Uhr hat. Der Serviceleiter sagte er kann nichts beweisen und diese Datenbanken können auch mal etwas durcheinander bringen, aber wenn man das alles so hört wäre es nicht verwunderlich, wenn am km-Stand was falsch ist.
Das wird immer krasser... Morgen hab ich zum Glück einen Termin beim Anwalt bekommen...
Sehr gut!
Okay, ab jetzt würde ich dir raten (und auch jeder Anwalt) die "Gegenpartei" NICHT zu kontaktieren und dich definitiv nochmals durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen.Sehr interessante Geschichte, wenn man bedenkt:
- Auto war nur in Familienbesitz
- Auto hat Servicestempel aus der Niederlassung
- Auto war in Wirklichkeit noch nie in dieser NiederlassungErgo müssen die es ja wissentlich zu jemandem gebracht haben, der die Stempel hat bzw. die STempel im krassesten Falle selbst haben!
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Doch - genau richtig. Du musst beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Aufpassen - du beziehst dich auch die Sachmangelhaftung. Ich nehme mal fix an, dass diese ausgeschlossen wurde. (Läuft auch unter dem Namen Gewährleistung).
Die einzige Möglichkeit an den Käufer heran zu kommen ist ihm Täuschung zu beweisen. Aber im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt muss bei der Täuschung der Käufer von Anfang an beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Und wenn das jetzt keine offensichtlichen Mängel waren (und so offensichtlich waren sie ja dann wohl auch nicht wenn du selber erst nach 3 Monaten drauf kommst) wird es wohl schwer dem Verkäufer das nachzuweisen.Vielmehr haben 2 Laien eine Vertrag abgeschlossen, die nicht das wissen müssen wie es ein Gutachter oder Händler wissen müsste. Es wäre dir ja frei gestanden den Wagen von einem Experten untersuchen zu lassen (ADAC Gebrauchtwagengutachten).
@ AndiLatte: genau so dachte ich es mir nämlich aus. BGH Rechtsprechung ist zwar gut aber ihr habt in D kein Caselaw. Zum Schluss entscheidet jeder Richter (wenn er denn überhaupt entscheidet und die Parteien nicht zuvor zu einem Vergleich überzeugen kann) nach freier Beweiswürdigung. Und wenn er unter Berücksichtung aller Beweise der Meinung ist, dass du eine Mitschuld hast dann hilft der BGH auch nichts mehr. Und sich bis dort durch zukämpfen wird bei dem "geringen" Schaden keinen Sinn machen. Aber wie wir ja wissen hilft das jetzt ohnehin nichts mehr weil es keine Wertgrenze mehr gibt, selbst für den BGH nicht.
Spricht ihn lieber darauf an, dass du diesen für dich nicht erkennbaren Mangel, den er durch seine Familienkontakte oder die Haltedauer des Fahrzeuges haben müsste erst jetzt erkannt hast und dir dieser Mangel verschwiegen wurde.
Wenn er sich ein wenig Schlau macht wird er feststellen, dass ihn auch eine gewisse Mitteilungspflicht trifft auch Dinge anzugeben, die vielleicht zwar kein Unfall sind aber deine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.Dann am besten eine gewissen Nachlass (1000 - 2000) EUR ausverhandeln (weiß ja nicht wie teuer der Wagen war - sollte halt irgendwie im Verhältnis stehen. Wenn du den super Schnapper gemacht hast wird das auch wieder deine Chancen vermindern weil dann ja der Zustand im Preis einkalkuliert war), den Kaufvertrag dementsprechend ergänzen und Ruhe damit haben.
Nein!
Steht auch so im Link den ich gepostet habe!ZitatSie vermischen hier 2 Rechtsbereiche:
Eiinmal das Strafrecht, ob der Verkäufer sie betrogen hat.
Zweitens
Zivilrecht, ob sie das erhalten haben, was sie gekauft haben (und in
irgendeiner Form Nachlieferung, Rückgabe, Preisnachlass o.ä. verlangen
können)Und auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlsosen wurde:
ZitatAuch dann muss eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft vorhanden sein.
(Unfallfreiheit)
Aber ist doch eh klar: Wenn der Wagen schon immer in Familienbesitz war, dann weiss der Verkäufer auch von dem Schaden
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Halt ne ziemlich miese auflösung.
details sind da nicht wirklich erkennbar. -
Na wenn der Wagen seit Anbeginn in Familienhand ist, dann ist die Sache für dich ja noch vorteilhafter!
Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest!Frag mal den Verkäufer ob er nicht aufgrund der "Beweislast" sich doch entscheidet den Wagen zurückzunehmen/den Preis zu mindern (was du halt lieber hättest).
Kannst ihm ja verklickern, dass du beim Gutachter warst, der dir das eindeutig bestätigen würde und du, wenn nötig, diesen Schritt auch gehen wirst.
Vllt entscheidet er sich ja überraschenderweise um und ihm fällt da ein "Unfällche" ein -
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Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.
Sry, aber das zweifle ich stark an!
Wenn du beweisen kannst (per Gutachter z.B.), dass der Wagen einen Unfall hatte, dann ist die Sache gegessen.Der Verkäufer hat dir schriftlich bestätigt, dass der Wagen unfallfrei ist. Wenn er sich nicht 100%ig sicher ist, dann darf er diese Aussage nicht tätigen!
Somit hast du Ersatzansprüche gegenüber deines Verkäufers.Dieser widderrum, kann (wenn er wirklich unschuldig ist) SEINEN Verkäufer dann mal kontaktieren und von diesem widerrum Ersatzansprüche einfordern!
Aber das ist dann nicht dein Bier!Wenn du beim ADAC bist, kannst du von denen auch nochmal kostenlos eine Beratung vom Anwalt in Anspruch nehmen.
Ich würd mir da vllt. ncoh einmal eine 2. Meinung holen!Kurz: Wenn du eine Bestätigung über UNfallschäden + einen Kaufvertrag mit "unfallfrei" hast, hast du "genug bewiesen"!
Internetrecherche sieht das genau so:
ZitatWenn ein unfallfreier Wagen vereinbart war, dann stellt die Lieferung eines Unfallwagens einen Sachmangel dar.
Nachdem
dieser Mangel auch nicht behhebbar ist, kommt es für das
Rücktrittsrecht nur noch darauf an, ob der Mangel auch erheblich ist,
wovon bei einem solchen Unfallschaden wohl auszugehen ist, vgl. §§ 434
ff., § 275 I, 323 BGB.(dies gilt auch wenn, der Verkäufer selbst davon nix wusste)
Unfallwagen als Unfallfrei gekauft von Privat im Forum für Verbraucherrecht -
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echt 5PS??
schade, dass man die nicht spührt
Eher Schade, dass man bei 5 Leistungsprüfstandsläufen direkt hintereinander 5 unterschiedliche Werte bekommt, auch wenn man nichzs verändert.
Soll heißen: 5PS ist noch im Schwankungs/Toleranzbereich des Prüfstandes. -
das sind 2 unterschiedliche dinger.
Freundin mit:
- Felgen mit ABE
- Federn mt Teilegutachten--> bei der DEKRA abnehmen lassen
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sollte gehen
soweit ich weiss, geht es bei iPhones aber nur per WLAN.