Doch - genau richtig. Du musst beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Aufpassen - du beziehst dich auch die Sachmangelhaftung. Ich nehme mal fix an, dass diese ausgeschlossen wurde. (Läuft auch unter dem Namen Gewährleistung).
Die einzige Möglichkeit an den Käufer heran zu kommen ist ihm Täuschung zu beweisen. Aber im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt muss bei der Täuschung der Käufer von Anfang an beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Und wenn das jetzt keine offensichtlichen Mängel waren (und so offensichtlich waren sie ja dann wohl auch nicht wenn du selber erst nach 3 Monaten drauf kommst) wird es wohl schwer dem Verkäufer das nachzuweisen.
Vielmehr haben 2 Laien eine Vertrag abgeschlossen, die nicht das wissen müssen wie es ein Gutachter oder Händler wissen müsste. Es wäre dir ja frei gestanden den Wagen von einem Experten untersuchen zu lassen (ADAC Gebrauchtwagengutachten).
@ AndiLatte: genau so dachte ich es mir nämlich aus. BGH Rechtsprechung ist zwar gut aber ihr habt in D kein Caselaw. Zum Schluss entscheidet jeder Richter (wenn er denn überhaupt entscheidet und die Parteien nicht zuvor zu einem Vergleich überzeugen kann) nach freier Beweiswürdigung. Und wenn er unter Berücksichtung aller Beweise der Meinung ist, dass du eine Mitschuld hast dann hilft der BGH auch nichts mehr. Und sich bis dort durch zukämpfen wird bei dem "geringen" Schaden keinen Sinn machen. Aber wie wir ja wissen hilft das jetzt ohnehin nichts mehr weil es keine Wertgrenze mehr gibt, selbst für den BGH nicht.
Spricht ihn lieber darauf an, dass du diesen für dich nicht erkennbaren Mangel, den er durch seine Familienkontakte oder die Haltedauer des Fahrzeuges haben müsste erst jetzt erkannt hast und dir dieser Mangel verschwiegen wurde.
Wenn er sich ein wenig Schlau macht wird er feststellen, dass ihn auch eine gewisse Mitteilungspflicht trifft auch Dinge anzugeben, die vielleicht zwar kein Unfall sind aber deine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.
Dann am besten eine gewissen Nachlass (1000 - 2000) EUR ausverhandeln (weiß ja nicht wie teuer der Wagen war - sollte halt irgendwie im Verhältnis stehen. Wenn du den super Schnapper gemacht hast wird das auch wieder deine Chancen vermindern weil dann ja der Zustand im Preis einkalkuliert war), den Kaufvertrag dementsprechend ergänzen und Ruhe damit haben.