Beiträge von Icefeldt


    :D


    Sehr gut!
    Okay, ab jetzt würde ich dir raten (und auch jeder Anwalt) die "Gegenpartei" NICHT zu kontaktieren und dich definitiv nochmals durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen.



    Sehr interessante Geschichte, wenn man bedenkt:


    - Auto war nur in Familienbesitz
    - Auto hat Servicestempel aus der Niederlassung
    - Auto war in Wirklichkeit noch nie in dieser Niederlassung


    Ergo müssen die es ja wissentlich zu jemandem gebracht haben, der die Stempel hat bzw. die STempel im krassesten Falle selbst haben!

    Nein!
    Steht auch so im Link den ich gepostet habe!


    Zitat

    Sie vermischen hier 2 Rechtsbereiche:
    Eiinmal das Strafrecht, ob der Verkäufer sie betrogen hat.
    Zweitens
    Zivilrecht, ob sie das erhalten haben, was sie gekauft haben (und in
    irgendeiner Form Nachlieferung, Rückgabe, Preisnachlass o.ä. verlangen
    können)

    Und auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlsosen wurde:


    Zitat

    Auch dann muss eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft vorhanden sein.

    (Unfallfreiheit)


    Aber ist doch eh klar: Wenn der Wagen schon immer in Familienbesitz war, dann weiss der Verkäufer auch von dem Schaden ;)

    Na wenn der Wagen seit Anbeginn in Familienhand ist, dann ist die Sache für dich ja noch vorteilhafter!
    Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest! :)


    Frag mal den Verkäufer ob er nicht aufgrund der "Beweislast" sich doch entscheidet den Wagen zurückzunehmen/den Preis zu mindern (was du halt lieber hättest).


    Kannst ihm ja verklickern, dass du beim Gutachter warst, der dir das eindeutig bestätigen würde und du, wenn nötig, diesen Schritt auch gehen wirst.
    Vllt entscheidet er sich ja überraschenderweise um und ihm fällt da ein "Unfällche" ein ;)

    Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.

    Sry, aber das zweifle ich stark an!
    Wenn du beweisen kannst (per Gutachter z.B.), dass der Wagen einen Unfall hatte, dann ist die Sache gegessen.


    Der Verkäufer hat dir schriftlich bestätigt, dass der Wagen unfallfrei ist. Wenn er sich nicht 100%ig sicher ist, dann darf er diese Aussage nicht tätigen!
    Somit hast du Ersatzansprüche gegenüber deines Verkäufers.


    Dieser widderrum, kann (wenn er wirklich unschuldig ist) SEINEN Verkäufer dann mal kontaktieren und von diesem widerrum Ersatzansprüche einfordern!
    Aber das ist dann nicht dein Bier!


    Wenn du beim ADAC bist, kannst du von denen auch nochmal kostenlos eine Beratung vom Anwalt in Anspruch nehmen.
    Ich würd mir da vllt. ncoh einmal eine 2. Meinung holen!


    Kurz: Wenn du eine Bestätigung über UNfallschäden + einen Kaufvertrag mit "unfallfrei" hast, hast du "genug bewiesen"!



    Internetrecherche sieht das genau so:


    Zitat

    Wenn ein unfallfreier Wagen vereinbart war, dann stellt die Lieferung eines Unfallwagens einen Sachmangel dar.
    Nachdem
    dieser Mangel auch nicht behhebbar ist, kommt es für das
    Rücktrittsrecht nur noch darauf an, ob der Mangel auch erheblich ist,
    wovon bei einem solchen Unfallschaden wohl auszugehen ist, vgl. §§ 434
    ff., § 275 I, 323 BGB.

    (dies gilt auch wenn, der Verkäufer selbst davon nix wusste)


    Unfallwagen als Unfallfrei gekauft von Privat im Forum für Verbraucherrecht -