Laut Angaben eines Anwalts bei der Rechtsschutzversicherung muss ich nun beweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewusst hat.
Sry, aber das zweifle ich stark an!
Wenn du beweisen kannst (per Gutachter z.B.), dass der Wagen einen Unfall hatte, dann ist die Sache gegessen.
Der Verkäufer hat dir schriftlich bestätigt, dass der Wagen unfallfrei ist. Wenn er sich nicht 100%ig sicher ist, dann darf er diese Aussage nicht tätigen!
Somit hast du Ersatzansprüche gegenüber deines Verkäufers.
Dieser widderrum, kann (wenn er wirklich unschuldig ist) SEINEN Verkäufer dann mal kontaktieren und von diesem widerrum Ersatzansprüche einfordern!
Aber das ist dann nicht dein Bier!
Wenn du beim ADAC bist, kannst du von denen auch nochmal kostenlos eine Beratung vom Anwalt in Anspruch nehmen.
Ich würd mir da vllt. ncoh einmal eine 2. Meinung holen!
Kurz: Wenn du eine Bestätigung über UNfallschäden + einen Kaufvertrag mit "unfallfrei" hast, hast du "genug bewiesen"!
Internetrecherche sieht das genau so:
Zitat
Wenn ein unfallfreier Wagen vereinbart war, dann stellt die Lieferung eines Unfallwagens einen Sachmangel dar.
Nachdem
dieser Mangel auch nicht behhebbar ist, kommt es für das
Rücktrittsrecht nur noch darauf an, ob der Mangel auch erheblich ist,
wovon bei einem solchen Unfallschaden wohl auszugehen ist, vgl. §§ 434
ff., § 275 I, 323 BGB.
(dies gilt auch wenn, der Verkäufer selbst davon nix wusste)
Unfallwagen als Unfallfrei gekauft von Privat im Forum für Verbraucherrecht -