würd ich nicht kaufen.
zuviel zu tun:
Hardyscheibe
Bremsen einmal neu
Probleme mit ESP = Kosten --> nicht abschätzbar
neee. next.
würd ich nicht kaufen.
zuviel zu tun:
Hardyscheibe
Bremsen einmal neu
Probleme mit ESP = Kosten --> nicht abschätzbar
neee. next.
Ausgleichsbehälterdeckel öffen bevor man den Kolben zurückschiebt.
Bremsschlauch NICHT vom Sattel abmachen!
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Bei meinen ATE Ceramic Belägen hab ich nix irgendwie gefettet/geschmiert.
Keinerlei Probleme mit irgendwelchen Geräuschen.
wenn du es noch nie gemacht hast, dann lass es.
beim 1. Mal sollte jemand mit Erfahrung dabei sein, der es dir zeigt.
Hab gelesen ,dass man nen gegnerischen Gutachter verweigern kann?
Nicht nur kann, sondern SOLLST!
Gegnerische Versicherung ---> Will immer so wenig zahlen wie möglich. Schickt einen Gutachter der wenig Kosten zum Instandsetzen anrechnet (völlig legal. man kann ja auch den Wiederherstellungspreis einer freien Werkstatt mit freien Teilen ansetzen wenn niemand was dagegen sagt...)
Ergo: Einmal von DEINEM Gutachter anschauen lassen und danach das Auto niemandem mehr zeigen.
Wenn ihr es nicht macht, dann spätestens nach der 1. schlechten Erfahrung.
Denn plötzlich hat der Unfallgegner 2 "Zeugen" mehr die dabei waren und ihm den Rücken stärken und ihr schaut doof aus der Wäsche.
Oder aber er war doch garnicht zu dem Zeitpunkt an der Unfallstelle ....
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@Jessica: Polizei klärt niemals die Schuldfrage. Das macht/darf nur ein Richter. Es geht rein darum die Fakten von offizieller Seite aufnehmen zu lassen.
Wer/wann/wo und was ist grob abgelaufen.
Und für die Zukunft haben wir (bzw. der Threadersteller) gelernt, dass man IMMER die Polizei den Unfall aufnehmen lässt.
Och die Eltern Version würd ich nochmal versuchen. Wenn das vernünftige Leute sind dann bringt das ja vlt. was.
Einfach ganz cool EINMAL den Standpunkt darlegen und dann sagen:
"Die Wahl ist nun bei euch/Ihnen. Entweder wir machen das nun "so mit direkter Bezahlung" oder ich geb das direkt an meinen Anwalt.
Da es mich als Geschädigter eh nix kostet, spart es mir nur Zeit und Nerven.
Mehr braucht man dazu eigentlich garnicht sagen.
Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
(Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)
dann poste doch bitte eine quelle.
er hat es getan. von dir hör ich nur "ich arbeitete bei einer versicherung"
Genau dafür ist eine Versicherung doch da, dass ein Schaden reguliert wird, der einen BATZEN Geld kostet und vom Versicherungsnehmer nicht auf einmal gezahlt werden kann.
Und die Freundin soll halt ihren Wagen nicht verleihen.
Muss sie nun halt eine Strafzahlung leisten und gut ist. (inkl. Hochstufung)
Ich würde die Stoßstange schnell wieder dranbauen.
Türen würd ich mir welche aus Kunsstoff holen.
Dann kann da nix mehr rosten.
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