... nur weil er kein/kaum öl braucht ist er nicht zwangsläufig besser.
zumindest sieht das BMW selbst schonmal anders.
Beiträge von Dani
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dito. hab einen. passt aber nicht untern tankdeckel.
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Beim 4 Zylinder ist das meines wissens nach anders als beim 6 Zylinder.
Bank 1= Zylinder 1+4
Bank 2= Zylinder 2+3
Jooo, du hast völlig recht. Zumindest was den N42 und N46 angeht. Man siehts auch im ETK.
Beim M43TU wiederum könnte meine Aussage stimmen, das seh ich aber im ETK nicht eindeutig
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Und ein Scheckheft nachträglich zu stempeln und iwas einzutragen ist jetzt nochmal wie schwierig wenn man will?
Da zählen dann alte TÜV Berichte die halt auch zu den Wohnorten der Vorbesitzer passen sollten etc. deutlich mehr. -
Ist bestimmt 10tkm auf Gas gelaufen.

ich hab quasi nur drauf gewartet
aber glaub mir. ein gas motor sieht anders aus. man sieht es ihm aber auch definitiv an wenn er auf gas gelaufen ist.Der sieht in jedem Fall nach heftig Ölverbrennungsmaschine aus, mit einem Hang zur selbstzerstörung xD
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Dass sie nicht automatisch mit zugehen ist normal. Sie haben keinen Einklemmschutz, daher ist das ab werk so codiert, dass sie nicht per schlüssel (komfortschließen) geschlossen werden können.
Und dein linkes wird halt mal ganz stumpf kaputt sein. -
Ne, is doch alles gut

Nur musst mal danach googeln. Da hat auch echt jeder 2te ne andere Rechtsauffassung
Glaub aber auch nicht, dass mir jemals einer ein Ticket dafür geben wird. Ist auch hirnrissig. Aber darum gehts ja bei dem Paragraphenwahnsinn auch nicht
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Wenn ich normal einfach mit Standlicht rumfahre, indem ich den Lichtschalter auf Standlicht stelle ists doch auch ok?!
Begründung ist ganz einfach: Weil dein Standlicht keine Zulassung als Tagfahrlicht hat.
Es heißt nunmal nicht umsonst STANDlicht.
Ob du das Standlicht jetzt durch die Lichtschalterstellung aktiviert hast oder per Codierung ist irrelevant.Dass es beim Fahren mit Abblendlicht mitleuchtet ist nur eine Notfallfunktion, falls das Abblendlicht ausfällt. Wäre ja auch illegal mit defektem Abblendlicht rumzufahren

Paragraph 17 Abs. 2 StVO sagt das in meinen Augen auch eindeutig, obwohl im Internet wieder viele andere Interpretationen davon kursieren.
Code(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.Der erste Satz lässt in meinen Augen üüüüüüberhaupt keinen Interpretationsspielraum. Es ist nicht die rede von "bei Nacht" oder sonstigem.
Sondern generell einfach mal "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."Noch dazu gibt es im Bußgeldkatalog einen Punkt der sich wie folgt schimpft.
CodeNur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren - 10€
Das lässt nen Ticken mehr Interpretationsspielraum offen, aber auch hier ist nicht die rede von 'bei Nacht'. Sprich mit Standlicht statt Abblendlicht gefahren.Für mich ist das eindeutig. Für mindestens 5000 andere Leute im Internet nicht. Ob schonmal jemand wirklich die 10€ zahlen durfte: Keine Ahnung.
Ich fahr auch mit Standlicht als TFL rum. -
achso sorry

da heißt das dann
1+2 = Bank 1
3+4 = Bank 2 -
Hallo ich hätte mal ne Frage weil ich neugierig bin:
Was bedeutet Bank1 oder Bank2 u.s.w. im Fehlerspeicher.
Bank 1 = Zylinder 1-3
Bank 2 = Zylinder 4-6Zylinder 1 ist der am weitesten entfernte zur kraftabgebende Seite, also Fahrzeugfront.