Beiträge von phchecker17

    So war es in dem Fall ;)
    Ein Urteil hängt immer von allen Umständen ab, aber darauf würde ich mich im Extremfall einstellen ...
    Ist leider - so ungern ich das "zugebe" - mit der StVO vereinbar, in der die erwähnte Sorgfaltspflicht an oberster Stelle steht :/
    die Teilschuld kommt ja daher, dass der Überholer den Mindestabstand beim Überholen nicht eingehalten hat, wie es auch in diesem Beispiel der Fall war.

    Das hier könnte da interessant sein:


    AG Herne, Urteil vom 21.11.2013 - 20 C 35/13
    Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.312,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz…
    openjur.de


    Zusammenfassung (musste selbst erstmal lesen^^):


    "Die Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge führt hier zu einer Haftungsverteilung im Verhältnis von ¾ zu ¼ zu Lasten der Beklagten. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass hier den Beklagten zu 1. als Rückwärtsfahrer die höchste Sorgfaltspflicht trifft, während dem Kläger nur ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vorzuwerfen ist. Im Ergebnis kann der Kläger daher ¾ des erstattungsfähigen Schadens erstattet verlangen."


    Der Beklage war hier der Einparkende ... d.h. wohl 3/4 des Schadens geht auf deine Kappe :/

    Je mehr man im Straßenverkehr unterwegs ist - vor Allem in Städten - lernt man mit Situationen wie diesen umzugehen.
    Wer selten in solche Situationen kommt, vergisst schnell, dass der EInparkende womöglich ausschert.
    Mit der Sache selbst hat das nichts zu tun, daher auch das "Nebenbei", die Frage war nur rein interessehalber - womöglich um dieses "böse" Vorurteil von mir gegen Wenigfahrer zu stärken, dass diese prinzipiell schlechter mit Gefahrensituationen umgehen können ;D
    Da ich aber hier jetzt keine derartige Diskussion heraufbeschwören will (zum Thema Wenigfahrer und ältere Menschen), nehm ich die Frage gern zurück^^

    Nur für den Sound umsteigen? Da muss dir der Sound aber sehr viel wert sein :O
    Umstieg auf nen 330i ist sicherlich lobenswert, aber doch wohl auch aus anderen Gründen, oder? ;)


    Überlegs dir halt mal so: Wenn du ein Auto für weniger Geld kaufen willst, als du deinen verkaufen willst, dieses aber prinzipiel einen höheren Wert hat (ist doch so, oder?), dann muss es dem ja an etwas fehlen.
    Dass du dort dann nochmal in Reparaturen investieren musst, könnte wieder auf dich zukommen.


    Andererseits wirst du dich wohl sonst die nächsten Jahre drüber aufregen, nur einen 320d zu fahren xD

    Ich erinner mich noch aus der Fahrschule, dass, wer rückwärts fährt, NIEMALS Vorfahrt hat.
    Inwieweit sich das hier auf die Schuldfrage auswirkt, ist ein anderes Thema.


    Allein von der logischen Seite würde ich auf eine Unschuld deinerseits plädieren, aber das muss definitiv jemand anderes entscheiden.
    Ich würde mich Dani anschließen, und vermuten, dass du eine Teilschuld bekommst, auch wenn das in meinen Augen alles andere als fair wäre.


    Mal so nebenbei: der andere Fahrer war vermutlich kein Vielfahrer, oder?

    Ehrlich gesagt trifft für mich keine der Antworten so wirklich zu^^
    Im Juli ist Asphaltfieber und dann hab ich noch einige andere Sachen, wie BD, Messen, Urlaub zum Beispiel, die noch bis Mitte September sind ... ich wäre vermutlich dabei, aber ich fänds jetzt nicht so schlimm, wenn wir das WKT erst näches Jahr wieder organisieren würden ...^^ Anfahrt ist bei mir ja auch schon etwas weiter, mal sehen :P