Beiträge von dishmo


    Dann schau mal unter § 254 BGB Schadensminderungspflicht


    https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/schadensminderungspflicht.html

    Hallo,


    habe jetzt schon die Suche Funktion benutzt, aber nicht wirklich was gefunden.
    Sollte es schon Infos oder was darüber geben zeigt es mir und Sorry das ich nen neuen Thread aufmache.


    Gibts denn eigentlich die Möglichkeit sich eigene Logos als Emblem für die Heckklappe zu machen, bestellen etc?
    Also das Original BMW Emblem ab und dafür ein eigenes .

    warum sollte das so sein? das höre ich zum ersten mal?!


    Weil die Versicherungen Geld sparen wollen!!!
    Und dir ja eigentlich nur der "Wiederbeschaffungswert" zusteht.


    Ich glaube das ganze nennt sich "Schadensminderungspflicht"

    Die Versicherungen stellen die Autos in die Restwertbörse und dort gibt es Bieter die Teilweise mehr als den kalkulierten Restwert des Fahrzeuges bieten.


    Beispiel
    Restwert lt Gutachten 1000 €
    Wiederbeschaffungswert 5000 €
    GEbot Restwertbörse 1500 €


    Bekommen tust du den Wiederbeschaffungswert 5000 €.
    Du musst das Fahrzeug nicht an den Bieter verkaufen allerdings zahlt die Versicherung auch nur die Differenz in dem Beispiel 3500 € an dich. Wenn du das Auto an nen Kumpel für 1000 € verkaufen willst bekommst du von der Versicherung trotzdem nur die Differenz zu dem Höchstgebot.
    Solltest du das Fahrzeug privat für 2000 € verkaufen können müsstest du das rechtlich gesehen der Versicherung mitteilen und die müssen dann nur noch 3000 € an dich bezahlen.

    Wichtig ist der Wiederbeschaffungswert , wenn es ein Totalschaden ist. Denn das ist das was die Versicherung dann bezahlt.
    Einmal bekommste von nem Aufkäufer der das Fahrzeug via Restwertbörse kauft einen Teil des GEldes und den Rest , die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung. + paar Tage Ausfall wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst.