Alles anzeigenTut mir Leid, aber das ist absoluter Blödsinn und gefährliches Halbwissen !!
Dein Auto kannst du verkaufan an wen du willst, da hat die Versicherung nix damit zu tun rechtlich gesehn. Viele Glauben, dass sas Auto nach einem Schaden der Vers. gehört, ist aber nicht so.
Genau darum soll man schauen das der Restwert beim Verkauf so gering wie möglich ausfällt.
PS: Schadenminderungspflicht bedeutet z.B. wenn es nach einem Sturm das Hausdach abdeckt, hat der Hausbesitzer die Pflicht das provisorisch zu flicken, sodass der Schaden sich nicht vergrößert, und wenns nur eine Plane wäre ...
Dann schau mal unter § 254 BGB Schadensminderungspflicht
https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/schadensminderungspflicht.html