Haben schon einige die richtige Antwort gegeben. Ich probiers jetzt mal ein wenig klarer zu formulieren.
Bei den Frontscheinwerfern handelt es sich um bauartgenehmigte Teile (siehe Prüfzeichen in der Scheibe). Jede Änderung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und es wird dabei grdsl. von einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit ausgegangen, wenn es sich um Scheinwerfer handelt.
Somit erlischt die Betriebserlaubnis des PKWs.
Versicherungstechnisch kann man in Regress genommen werden. Rein bußgeldtechnisch liegt es im Ermessen des Polizisten. Im besten Fall werden 50 Euro Verwarngeld, im schlechtesten 208,50 Euro und 1 Punkt fällig. Das sich nicht jeder Polizist mit der Materie auskennt, ist dabei klar. Wird halt teuer, wenn man dann auf einen trifft, der Ahnung hat.
Mein Beitrag ist selbstverständlich keine Rechtsberatung und ich weiss, dass noch niemals nicht ein Forumsuser Probleme wegen illegaler Umbauten am E46 hatte und daher bisher immer gut aus Kontrollen kam oder natürlich jede Verhandlung gegen ne Bußgeldanzeige gewonnen und eingestellt wurde.