Beiträge von Fishhunter

    Die Blenden ab zu kriegen ist kein Problem. Mit nem Fön oder Heißluftpistole erhitzen und abziehen.
    Sollten Reste dran bleiben (was wahrscheinlich ist wenn sie schon lange dran sind) kann man die vorsichtig mit einer Cutterklinge runterschieben.
    Falls dann immer noch was dran ist: Baumharzentferner, Aufkleberresteentferner, Verdünnung.


    Wie breit sind die beiden Endrohre des ESD vom Beziner (328, 330)??
    Ich bräuchte mal das Außenmaß insgesamt.
    Wäre sehr nett wenn da jemand mal eben messen könnte.... super.gif

    Null-Promille-Regelung
    Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit sowie für Führerscheininhaber bis 21 Jahren gilt seit 01. August 2007 absolutes Alkoholverbot am Steuer. Wer hiergegen verstößt, hat mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg zurechnen. Zudem kann die Probezeit um 2 Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.
    Besonders zu beachten ist dabei, dass die Null-Promille-Regelung nicht etwa nur während der Probezeit gilt sondern in jeden Fall mindestens bis zum 21. Lebensjahr einzuhalten ist. Wer also beispielsweise bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis erwirbt und nach zwei Jahren die Probezeit erreicht hat, darf sich gleichwohl nicht mit Alkohol ans Steuer setzen. Für ihn gilt die Null-Promille-Regelung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.



    (Auszug aus "Auto und Verkehr.de")

    Ich habe mal eine weile verschiedene Arbeitskollegen mit dem Auto mitgenommen.
    Und dann habe ich irgendwann gesehen, dass ein Türöffner hinten ab steht und lose ist. Ich hatte hinten die Kindersicherungen drin und da hat sich wohl jemand gewundert warum die Tür nicht aufsteht und wie ein Urmensch dran gehebelt.
    Aber auf Nachfrage war es natürlich keiner!! :cursing: