Beiträge von Neopren

    Hey Leute,


    eben eine Frage zur Elektrik. Ist es möglich das PDC Steuergerät von einem VFL Modell in einem FL Modell zu betreiben?


    FL PDC TN : 66209129815


    VFL PDC TN : 66216916405


    Ich denke bei den Teilenummern sollte das soweit erstmal stimmen mit FL und VFL, ganz sicher bin ich mir allerdings nicht. Dennoch bezieht sich die Frage in erster Linie auf die Verwendung einer anderen PDC (zumindest was die TN angeht) in einem FL Modell.



    Gruß


    Neo

    Update soweit:


    Meine Versicherung übernimmt den Fall anscheinend komplett, d.h. ich brauche mir weder gerichtlich noch im Bezug auf Zusatzkosten Gedanken machen. Das beruhigt einen dann doch schon sehr.

    Ich hab vorhin mit meiner Versicherung telefoniert. Ich zitiere mal die Aussage meiner Sachbearbeiterin: 'Neee, keine Chance!'
    Sie musste selbst darüber lachen das ich einen solchen Brief erhalten habe und hat das nur mit einem 'Die sind aber pfiffig, hoffen das sie Angst kriegen und dann zahlen oder was?'
    Auf Deutsch sollte das wohl so viel heißen wie 'Machen sie sich mal keinen Kopf'


    Werde denen gleich den Brief vorlegen und dann kümmern die sich darum, was mich schon sehr erfreut und mir eine Menge Last von den Schultern nimmt.

    Morgen Leute,


    ich versuche das mal etwas zusammenzufassen, zumindest so weit wie es aus meiner Sicht verständlich ist.


    Die Gegenseite hat ein Gutachten aus dem hervorgeht das der Wiederbeschaffungswert für den PKW (Opel Astra 1.9 CDTI Caravan, BJ 05) bei 4490 € liegt. Abzüglich eines Restwertes von 800 € beläuft sich der Wiederbeschaffungswert des PKW auf ziemlich genau 3690 €.


    Meine Versicherung selbst (die Allianz) hat dem geschädigten aber einen Restwert von 1700 € berechnet, weshalb sich der wiederbeschaffungswert laut Allianz auf 2790 € beläuft. Demnach fehlen dem geschädigten (zumindest laut Gutachten) etwa genau 900 €.


    Diese 900 € versucht er jetzt durch eine Klage bei mir geltend zu machen und stellt mir oben drauf noch die Anwaltskosten von 571,44 € in Rechnung.


    Was ich an dieser Stelle betonen möchte bitte ich mit äußerster Vorsicht zu genießen. Ich selbst bin Türke, stamme aus der Türkei und weiß entsprechend was für eklige Landsleute ich hier in Deutschland habe. Die Gegenseite stammt auch aus der Türkei, die Rechtsanwaltskanzlei ebenfalls. Ich wage es zu bezweifeln das man mit einer deutschen Gegenseite (nehmt mir das jetzt keines Falls persönlich) solche Probleme haben würde. Was ich praktisch sagen will ist das ich hier quasi am eigenen Leib erfahre was meine Landsleute nicht alles unversucht lassen um auch nur den letzten Cent eines (in diesem Fall) 'Opfers' zu kriegen. Irgendwie traurig ...

    Was will da ein Gutachter noch großartig tun? Der Schaden ist von vor einem Jahr. Das Fahrzeug wird wahrscheinlich nicht mehr vorhanden sein.
    Ich denke aber ich werde morgen als erstes Mal meine Versicherung anrufen, in der Hoffnung das sich das so gleich irgendwie klären lässt. Ansonsten muss ich mich wohl in irgendeiner Art und Weise darum kümmern das über den Rechtschutz laufen zu lassen, sofern das dann auch funktioniert.
    Ungewissheit schützt vor Strafe nicht bekommt hier eine komplett neue Bedeutung. Aber man lernt fürs Leben, auch wenns vielleicht auf die harte Tour geschieht.
    Danke erstmal für all die Hinweise, ich werde die Tage mal berichten.

    Ich bin 23 Jahre jung und hatte in meinem Leben bisher weder eine Anzeige, noch war ich je ein Fall fürs Gericht. Daher kenne ich weder den Unterschied, noch sehe ich ihn im Brief. Ich kann dir lediglich sagen das es ein 3 Teiliges Schreiben ist.


    1. Teil
    Info vom Amtsgericht bezüglich eines Rechtsstreits, eine beglaubigte Abschrift liegt bei (keine Ahnung was das in der Form heißt, was ich allerdings sagen kann ist das es sich um eine Klage handelt)


    2. Teil
    Das Schreiben vom Rechtsanwalt der Gegenseite


    3. Teil
    Anlagen in Form von Gutachten und Zahlungsnachwese meiner Versicherung


    Kannst mir auch gerne privat weiter schreiben, scheinst diesbezüglich echt gut bescheid zu wissen.

    Du triffst den Nagel auf den Kopf, soorax.


    Dem Schreiben vom Anwalt liegt eine Kostenrechnung bei. So hat meine Versicherung nicht die gesamten Kosten gedeckt sondern nur einen Teil. Ich persönlich habe damit in dem Fall eigentlich nichts mehr zu tun, dass ist soweit auch richtig. Warum sich meine Versicherung allerdings quer gestellt hat weiß ich nicht. Ich stand dabei weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss.
    Dennoch ist der Sachverhalt etwas schwammig. Sicher, die Gegenseite versucht hier 'fehlende Gelder' einzutreiben, allerdings an der falschen Stelle. Mit ihr zu reden hat wohl kaum einen Sinn, ist ärgerlicherweise eine Person aus dem Bekanntenkreisen (leider im negativen Sinne). Der für mich nächste Schritt ist in dem Fall der Griff zum Rechtsschutz und dem Klärungsversuch über den Anwalt.
    Ein Anruf bei meiner Versicherung steht morgen ebenfalls noch an. Sollte ich diesen eventuell dem Anruf beim ADAC/Anwalt vorziehen?

    Na dann ruf an und frage danach!
    Ich habe auch ADAC-Verkehrsrechtsschutz und weiß, dass die da sehr kulant sind.


    Ist das 1. was ich morgen früh tun werde. Die haben da leider nur von 9 Uhr - 17 Uhr geöffnet.
    Klingt aber doch schon sehr aufbauend zu lesen das sie kulant sind. :)

    Hier gilt der 15.12 und somit ist die Rechtschutz raus!


    Bist du dir da so sicher mit deiner Aussage? Die Anzeige erfolgte nach Abschluss der Schadensregulierung durch meine Versicherung. Inhalt der Anzeige ist quasi die Erhebung einer Restsumme die meine Versicherung nicht gezahlt hat.




    Meist gibt es da Sperrfristen von 2-3 Monaten, was aber nicht heißen muss dass die den Fall nicht doch übernehmen.
    Einfach mal reden mit den Leuten.


    Peter


    In diesem Fall wäre die Sperre, bezogen auf den 15.12.2013, in Kraft. Bezogen auf das Schreiben vom Juni allerdings nicht (mehr). Stellt scih nun die Frage wie das der ADAC so sieht.